Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuererklärung Korrektur Eigentumswohnung und Tiefgarage

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuererklärung Korrektur Eigentumswohnung und Tiefgarage

    Bundesland: Rheinland-Pfalz

    Guten Tag,
    bei den zwei Objekten handelt es sich um eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus (Musterstraße Nr. 1) und eine Tiefgarage unter einem benachbarten Mehrfamilienhaus (Musterstraße Nr. 2) hier ist keine Eigentumswohnung sondern nur die Tiefgarage vorhanden.
    Beides wird unter dem selben Aktenzeichen geführt und wurde auf einem Datenstammblatt übermittelt.

    Für die Eigentumswohnung wurde bereits eine Grundsteuererklärung ohne die Tiefgarage übermittelt (ein Bescheid liegt vor) aber ohne weiteres Aktenzeichen ist keine einzelne Übermittlung der Tiefgarage möglich. Ich gehe davon aus dass beide Objekte als eine wirtschaftliche Einheit auf eine Erklärung gehören und dies würde ich nun gerne korrigieren.

    Frage 1:
    Wäre die korrekte Vorgehensweise nun eine neue Grundsteuererklärung unter dem selben Aktenzeichen mit beiden Objekten einzureichen, im Hauptvordruck - 6 bei Ergänzenden Angaben auf die Korrekturen hinzuweisen, und danach einen kompletten Widerspruch gegen den bereits erhaltenen Bescheid mit verweis auf die übersendete Korrektur einzureichen?

    Frage 2:
    Sind folgende Angaben in der Erklärung korrekt:

    Datenstammblatt (fiktive Zahlen):

    Musterstraße Nr. 2 (Tiefgarage)
    Fläche: 1.428 m2 / Bodenrichtwert: 100€ / Zähler: 7,0000 / Nenner: 1.000

    Musterstraße Nr. 1 (Wohnung)
    Fläche: 700 m2 / Bodenrichtwert: 100€ / Zähler: 1,0000 / Nenner: 7


    Hauptvordruck 1 - Hauptfeststellung
    Hauptvordruck 2 - Straße: Musterstraße / Hausnummer: 1 Zusatzangaben: 2
    Hauptvordruck 3 - Beide Flurstücke einzeln mit den Flächen 700 m2 und 1.428 m2 eintragen. Bei beiden in Zeile 11 "1 - erste Fläche" wählen.

    Anlage Grundstück 1 - Wohnungseigentum obwohl die Tiefgarage als Teileigentum an einem anderen Haus zählt.
    Anlage Grundstück 4 - Fläche: 110 m2 / Bodenrichtwert: 100€
    Anlage Grundstück 5 - Garage/Tiefgarage: 1 und gesamte Wohnungsfläche z.B. 150 m2 eintragen.
    Anlage Grundstück 6 - Keine Angaben zu Nichtwohngrundstücken machen.


    So entschuldigt bitte den langen Text aber ich hoffe ihr könnt mir sagen ob die ganzen Angaben so richtig sind bzw ob ich etwas vergessen habe damit ich den Fehler möglichst schnell beheben kann.

    #2
    .. ihr könnt mir sagen ob die ganzen Angaben so richtig sind
    Sieht alles richtig aus. Hast du gegen den Bescheid bereits Einspruch eingelegt ? Wenn nicht, würde ich die Übermittlung der Korrektur

    mit dem Finanzamt absprechen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Sieht alles richtig aus. Hast du gegen den Bescheid bereits Einspruch eingelegt ? Wenn nicht, würde ich die Übermittlung der Korrektur

      mit dem Finanzamt absprechen.
      Vielen Dank für die schnelle Antwort.
      Noch habe ich nichts gemacht und würde es sehr gerne vorher absprechen leider geht seit Wochen bei meinem Finanzamt niemand mehr ans Telefon.
      Ich versuche es die Woche noch ein paar mal aber ich würde es gerne vor dem potenziell großen Ansturm nächste Woche erledigt haben.

      Kommentar


        #4
        Einspruch muss man innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe einlegen.

        Ich würde jetzt Einspruch einlegen und dort darauf hinweisen, dass eine ergänzte Erklärung elektronisch übermittelt wird.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Einspruch muss man innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe einlegen.

          Ich würde jetzt Einspruch einlegen und dort darauf hinweisen, dass eine ergänzte Erklärung elektronisch übermittelt wird.
          Nur damit ich dich richtig verstehe meinst du ich soll jetzt Einspruch einlegen, auf eine folgende Erklärung hinweisen, und unmittelbar danach eine neue Erklärung mit Hinweis auf den Einspruch nachreichen.

          Oder soll ich nun Einspruch mit einer Beschreibung des Problems und einem vermerkt auf eine zukünftige korrigierte Erklärung einreichen und warten wie das Finanzamt reagiert / versuchen vor der Erklärung telefonisch Kontakt aufzunehmen?

          Kommentar


            #6
            Diese Korrektur erfolgt wegen eines Fehlers, der dir unterlaufen ist. Den könnte man natürlich auch ohne Einspruch

            bereinigen. Aber wenn man niemand erreicht, ist das immer etwas schwierig.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Hey noch eine kurze Frage.
              Bei dem Einspruch über Elster muss zwingend ein Stichtag angegeben werden ich gehe davon aus dass es sich dabei um den 01.01.2022 Handelt und nicht 01.01.2025, liege ich hier richtig?

              Kommentar


                #8
                ...dass es sich dabei um den 01.01.2022 handelt
                Für den Grundsteuerwert ist das richtig.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Für den Grundsteuerwert ist das richtig.
                  Genau darum geht es mir der Bescheid über den Grundsteuerwert fällt auf den 01.01.2022 der für den Grundsteuermessbetrag auf den 01.01.2025 ich denke bei meinem Anliegen muss ich beiden widersprechen aber Elster erlaubt nur die Eingabe von einem Stichtag pro Einspruch.

                  Aber da sich der Grundsteuermessbetrag aus dem Grundsteuerwert berechnet sollte es doch reichen wenn ich den Stichtag 2022 angebe und aus meiner Begründung sollte ersichtlich sein dass beide korrigiert werden müssen oder?

                  Kommentar


                    #10
                    Man muss die Bescheide gesondert anfechten, wobei die Auswahl Grundsteuermessbetrag bisher bei Verwaltungsakt nicht verfügbar ist.

                    Ich sehe allerdings in deinem Fall keine Notwendigkeit, auch die Messbetragsfestsetzung anzufechten.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar

                    Lädt...
                    X