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Grundsteuer Gemarkung Zeile 11, welcher Zähler und Nenner?

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    Grundsteuer Gemarkung Zeile 11, welcher Zähler und Nenner?

    Guten Abend,



    Weiß jemand, was ich bei Zeile 11 eintragen muss? Als Alleineigentümer in einer Mehrgeschossigen Mehrfamilienwohnung. Die Zahlen über Zeile 11, habe ich nur abgeändert wegen Datenschutz.

    Bei Zeile 11 habe ich Zähler und Nenner bei 1/1 eingetragen, weil mir das empfohlen worden ist , aber ist es wirklich ganz richtig?


    Mir riet man Zähler 1 und Nenner 1 zu schreiben, aber ist das denn wirklich richtig? Problem ist halt auch, dass ich 2 Gemarkungen habe auf dem Blatt vom Finanzamt. Was davon ist der Stellplatz in der Tiefgarage und was davon die Eigentumswohnung?

    Ich muss ja sagen, wie viel Prozent von wie viel mir gehört. Habe im Grundbuch für Stellplatz und die Wohnung die Werte gefunden, weiß aber nicht genau ob und wie ich die eintragen soll.


    Habe hier z.b einmal 42/1229 Miteigentumsanteil. Dann habe ich im anderen Grundbuch die 1/1229.

    Und solche Werte muss ich doch bei Zeile 11 eintragen und nicht nur Zähler 1 und Nenner 1?

    Ich weiß schon gar nicht mehr weiter und sitze schon Stunden daran ;-(


    Liebe Grüße


    Rovaova aus NRW
    Screenshot 2023-01-17 at 17-18-43 ELSTER - Grundsteuer für andere Bundesländer - Gemarkung beziehungsweise Flurstück.png
    Zuletzt geändert von Rovaova; 17.01.2023, 22:48.

    #2
    Die Sache ist ja auch die.. ich habe ja 2 Gemarkungen. Und ich brauche für jede Gemarkung ja den Zähler und den Nenner für Zeile 11, also wie viel mir von jeder Gemarkung gehört.

    Ich spreche jetzt nicht vom Flurstück Zähler und Flursütck Nenner.

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      #3
      Was ist denn eine Mehrfamilienwohnung? Eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus? Dann würd ich für die Wohnung auf Zähler/Nenner 42/1229 tippen.

      Kommentar


        #4
        Habe hier z.b einmal 42/1229 Miteigentumsanteil. Dann habe ich im anderen Grundbuch die 1/1229.
        Das muss in Zeile 11 von GW1 bei den Flurstücken getrennt erfasst werden, falls es um das gleiche Flurstück geht, eben nacheinander.

        Darunter muss dann eine Auswahl getroffen werden, bei identischem Bodenrichtwert ist 1 - erste Fläche auszuwählen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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