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Stellplatz und Wohnung als eines angeben beim Grundsteuerwert?

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    Stellplatz und Wohnung als eines angeben beim Grundsteuerwert?

    Guten Tag,


    ich wollte zusätzlich nochmals nachfragen, ob ich Tiefgarage und Eigentum zusammenzählen kann und als eine Gemarkung angeben kann bei Meinelster Online?

    Beispiel:

    Tiefgarage 2/100
    Wohnung 48/100

    Und ich fasse alles zusammen und es wird 50/100 ?

    Meine Verwirrung kommt auch dadurch, dass wir hier ein riesen Gebäude sind geteilt durch 2, die zusammengehören und durch eine riesen Tiefgarage verbunden sind. Auf dem Blatt zur Erklärung des Grundsteuerwertes sind ja 2 Tabellen aufgelistet. Offenbar sind diese 2 Tabellen 2 Gebäude. Eines in dem ich wohne und das andere, was an dem Gebäude dranhängt. Es kann glaube ich nur so sein, weil die Werte in den Tabellen fast 1:1 gleich sind nur das das andere Gebäude Statt 1023 (wo ich wohne), bei 1024 ist. Es sind also bestimmt 2 riesen hälften, weswegen ich jetzt 2 Tabellen habe. Ist das so korrekt?

    Liebe Grüße
    Rovaova

    #2
    Ich verstehe die Fragestellung nicht so recht ? Man kann doch Flurstücke mehrfach erfassen und die jeweiligen Anteile der wirtschaftlichen Einheit

    getrennt eintragen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Guten Tag Ihr Beiden und Vielen Lieben dank für eure Antworten! Ich habe mich wie immer komplett selbst verwirrt und muss mir das einfach jetzt mal bildlich visualisieren. Somit kann ich eh besser arbeiten.


      Also, ich habe diese beiden Tabellen bekommen und dachte, eines wäre meine Wohnung und das andere der Stellplatz, bis sich natürlich herausgestellt hat, dass ich total dumm war und es überhaupt nicht sein kann. Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus, wo es mehrere Wohnungen gibt und mir gehört eine davon. Es sind 2 Gebäude die nebeneinanderstehen, deswegen sind da 2 große Flächen zu sehen von 1200 und 1201, die nebeneinanderstehen. Zusammen macht es 2401m2 und so steht es auch im Grundbuch meine ich. Also muss eine Tabelle davon jeweils eine hälfte sein, des riesen Gebäudes. Würde symmetrisch auch passen. Mehrgeschossig. Die erste Tabelle müsste dann meine sein, Haus 1.


      Tabelle für Elster.jpg











      So schaut das bei mir aus. Ich habe 41/1030 Miteigentum, laut Grundbuch mit der Wohnung (in Gelb) und in Gelb in der Tiefgarage nochmals und hier 1/1030.

      Haus für Elster.jpg





      So, folgedessen muss ich also 2 Gemarkungen eintragen? Einmal die Wohnung mit 41/1030 und dann nochmals eine Gemarkung hinzufügen mit dem Stellplatz und denselben Daten der ersten Gemarkung nur hier dann 1/1030. Für die erste Gemarkung wähle ich aus "1- erste Fläche". Für die zweite Gemarkung, also den Stellplatz wähle ich "2 Fläche".


      Gemarkung 1 Wohnung.png



      Ist das so richtig?


      Liebe grüße


      Rovaova



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        #4
        Wenn die Bodenrichtwerte identisch sind, ist immer 1 - erste Fläche auszuwählen. In Zeile 4 von GW2 wird dann nur eine m²-Summe eingetragen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Wenn dein Miteigentumsanteile für beide Flurstücke gelten, muust du sogar 4 Eintragungen vornehmen, 2 für die Wohnung (und 2 für den TG-Stellplatz. Du darfst beim Flurstück-Nennen keine 000 eingeben, bitte wieder löschen. Und bei Zähler auch keine führende Nullen, also nur z.B. 1628. Ob sich deine Anteile auf beide Flurstücke erstreckt, ergibt sich aus dem Grundbuchauszug oder auch aus dem Kaufvertrag. Bei allen 4 Einträgen wäre dann Zeile 11 unten die erste Fläche auszuwählen (sofern die Bodenrichtwerte identisch) und für die m²-Angabe bei GW2 Teilseite 4 sind die Flächen in einer Summe anzugeben, sofern alle Flächen den selben Bodenrichtwert haben, wovon ich hier jetzt mal davon ausgehe. Sonst wird es leider noch etwas komplizierter.
          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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            #6
            Hallo!


            Ja aber muss ich das denn genauso angeben bei der Gemarkung im Bild? Einmal für den Stellplatz und einmal für die Wohnung? Also 2 Gemarkungen hinzufügen, für Wohnung und für Stellplatz?

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              #7
              Oh habe Hundkatzemaus Post erst jetzt gelesen, hatten zur gleich Zeit geantwortet. Ich lies mir das auch nochmal durch von Hundkatzemaus.

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                #8
                Übrigens sind die MFH in deiner Zeichnung nur 2-geschossig (ohne TG). Absicht oder versehen? Bei 2-geschossig ist der Bodenrichtwert 800€.
                Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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