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Kleinunternehmer-Regelung und welche "Art der Besteuerung" (Umsatzsteuer: Zeile 22)

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    Kleinunternehmer-Regelung und welche "Art der Besteuerung" (Umsatzsteuer: Zeile 22)

    Hi Leute,


    derzeit fülle ich meine jährliche Umsatzsteuererklärung bei Elster aus (Hauptvordruck (USt 2 A).
    Ich bin Kleinunternehmer und ihm Handel tätig. Gehöre übrigens auch zu denen, die unter der 22K-Grenze sind.

    Würde gerne noch zur Sicherheit nachfragen, was ich bei diesem Onlineformular am besten eintragen soll:

    "Art der Besteuerung
    Zeile 22

    Die Steuer wurde berechnet anhand:

    - Keine Angabe

    - vereinbarten Entgelten (§ 16 Absatz 1 Satz 1 UStG)

    - vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG)

    - vereinnahmten Entgelten nur für einzelne Unternehmensteile (§ 20 Satz 1 Nummer 2 in Verbindung mit Satz 2 oder § 20 Satz 1 Nummer 3 UStG)"


    Ich habe einige Posts mir im Internet angeschaut zu dem Thema und der Kleinunternehmerregelung. Meistens wird bei älteren Beiträgen empfohlen auf Istbesteuerung zu klicken. Aber dort war noch keine Option "Kein Angabe" mit dabei.


    Wenn man die Erklärung bei Elster anklickt, kommt dann Folgendes:

    "Zeile 22

    Die Steuer ist grundsätzlich nach vereinbarten Entgelten zu berechnen (§ 16 Absatz 1 Satz 1 UStG - sogenannte Sollversteuerung). Wählen Sie in diesem Fall die Auswahlmöglichkeit "vereinbarte Entgelte". Unter den Voraussetzungen des § 20 UStG (sogenannte Istversteuerung) kann die Steuer nach vereinnahmten Entgelten berechnet werden. Bitte wählen Sie in diesem Fall die Auswahlmöglichkeit "vereinnahmte Entgelte". Erstreckt sich die Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten nur auf einzelne Unternehmensteile (§ 20 Satz 1 Nummer 2 in Verbindung mit Satz 2 oder Satz 1 Nummer 3 UStG), wählen Sie bitte die Auswahlmöglichkeit "vereinbarte und vereinnahmte Entgelte". Die Besteuerung von Anzahlungen nach § 13 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a Satz 4 UStG ist für die Eintragung in diesem Feld unbeachtlich. Wird die Kleinunternehmer-Regelung (§ 19 UStG) angewendet, ist keine Angabe in diesem Feld erforderlich."

    Wenn ich es richtig verstehe, wird hier sogar geraten auf "Keine Angabe" zu klicken als Kleinunternehmer.

    Hoffe Ihr könnte mir hierbei helfen.


    PS: Bzw. konnte ich schon am Anfang meiner Unternehmensanmeldung bei Elster nicht angeben, ob ich Ist- oder Sollbesteuerung haben möchte, wenn man vorher auf die Bestätigung geklickt hat die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen (Haken bei den Ist-oder Sollbesteuerung setzen war nicht mehr möglich). Mir ist es auch nicht wichtig, da ich ja erstmal Kleinunternehmer bin.

    #2
    Die Zeile ist für dich völlig egal. Als Kleinunternehmer berechnest du gar keine Steuer.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar


      #3
      Meistens wird bei älteren Beiträgen empfohlen auf Istbesteuerung zu klicken. Aber dort war noch keine Option "Kein Angabe" mit dabei.
      Das Formular ist letztes Jahr überarbeitet worden. Ältere Beiträge führen deshalb in die Irre.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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