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Rückerstattung vom Finanzamt (Elterngeld/Muschu)

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    Rückerstattung vom Finanzamt (Elterngeld/Muschu)

    Hallo zusammen,

    ich mache gerade die Steuererklärung und tue mich gerade sehr schwer damit.

    Ich habe Mutterschutz, Zuschuss zum Mutterschutz sowie Elterngeld eingetragen, doch ELSTER meint, dass ich vom Finanzamt über 1.000€ zurück bekommen soll.

    Da mir das Progressionsvorbehalt bekannt ist, haben wir mit meinem Mann Steuerklasse 4+4 und machen getrennte Veranlagung.

    Trotzdem erscheint mir eine Erstattung in Höhe von 1.000€ unrealistisch, obwohl die Entgeldersatzleistungen ab September angefangen haben.

    Ihre Einkommensteuerbelastung ( ) bezogen auf das
    zu versteuernde Einkommen ( ) beträgt 15,18 %.
    Dabei wurde bereits vorher für die Berechnung Ihres zu versteuernden Einkommens der
    Gesamtbetrag der Einkünfte ( ) um abziehbare Aufwendungen
    (z. B. Vorsorgeaufwendungen u. a.) in Höhe von insgesamt 8.711 € gemindert.
    Wie kann es sein, dass die Einkünfte gemindert sind? Kann mir das jemand bitte erklären?

    #2
    Da mir das Progressionsvorbehalt bekannt ist, haben wir mit meinem Mann Steuerklasse 4+4 und machen getrennte Veranlagung.
    Ist die Einzelveranlagung wirklich günstiger ?

    Wie kann es sein, dass die Einkünfte gemindert sind?
    Von deinen steuerpflichtigen Einkünften werden u. a. die Beiträge zur RV, KV und PV ganz bzw. anteilig als Vorsorgeaufwendungen abgezogen,

    das wird doch erläutert.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo,

      8.711 Euro Sonderausgaben sind ja schon relativ hoch (noch dazu nur für ein 2/3-Jahr), und lassen auf ein hohes Einkommen schließen.
      Was irritiert dich daher an der Erstattung?

      Grundsätzlich hat der Arbeitgeber jeden Monat so versteuert, als ob das ganze Jahr das identische Einkommen erzielt wird. Nun fehlen bei dir 4 Monate, gleichzeitig kommen aber Lohnersatzleistungen hinzu. Da Letztere aber in der Regel geringer als der (Netto)Lohn sind bedeutet das regelmäßig, dass der Steuersatz und damit auch die Steuer sinkt (natürlich: keine Regel ohne Ausnahme).
      Du schreibst ja auch von Elterngeld, gehe ich recht in der Annahme, dass du den Höchstbetrag bekommst? Damit wäre der Abstand zum Lohn noch höher.

      Ob eine Zusammenveranlagung wirklich schlechter ist solltet ihr aber besser auch noch durchrechnen lassen. Wichtig ist dabei jedoch, dass alles richtig eingegeben wird.
      Ich rate immer dazu, eine solche Vergleichrechnung zu machen und dann die günstigere Variante einzureichen. Stimmt später der Bescheid weitgehend mit der Elsterberechnung überein ist alles ok. Gibt es hingegen deutliche Abweichungen, dann sollte man die eingereichte Erklärung nochmal als Kopie neu anlegen und soweit korrigieren, dass die Berechnung dem Bescheid entspricht. Die dadurch gefunden Fehler ändert man dann auch noch in der nicht abgegebenen Variante und vergleicht wieder was besser ist. Ist es nun die andere Seite, dann kann man mit Hilfe eines Einspruchs praktisch alles nochmal von vorne beginnen.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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