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Bereitstellung der Lohnsteuerkarte in Elster Web

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    Bereitstellung der Lohnsteuerkarte in Elster Web

    Hallo,

    der Arbeitgeber hat die Lohnsteuerkarte im Dez übermittelt, wie lange braucht das Finanzamt für die "Freigabe"?
    Und wenn diese bereit steht, wird sie doch per Mail gemeldet?

    Grüße

    #2
    Ab wann Bescheinigungen für 2022 tatsächlich zum Abruf bereitgestellt werden, wissen wir im Anwenderforum leider nicht.

    Eine E-Mailbenachrichtigung gibt es dafür nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      aber bist Ende Februar sollte sie da sein, oder?

      Dachte, wenn der Arbeitgeber übermittelt, ist sie auch sofort abrufbar.... leider nicht

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        #4
        Die Daten für den Abruf werden auf speziellen Servern bereit gestellt. Wann die für den VZ 2022 scharf geschaltet und gefüttert werden, wissen wir nicht.

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          #5
          Hallo fam4gog,
          du kannst da immer wiedermal mit deinem Abrufcode versuchen.
          Grundsätzlich haben die einzelnen Arbeitgeber und andere Stellen alle Zeit bis zum 28.02.2023 die Unterlagen für 2022 zu versenden.
          Ich habe meine Lohnsteuerbescheinigung und die meiner Frau schon abrufen können.
          Kommt ja noch dazu, dass die Finanzämter erfahrungsgemäß meist erst Mitte März des Folgejahres mit der Veranlagung beginnen können.

          Tschüß

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            #6
            Ich habe gerade getestet, bei mir gibt es auch schon eine LStB von einem ehemaligen AG, deren Ausdruck ich schon vor einem halben Jahr bekommen habe.
            Daneben Stammdaten und Religionszugehörigkeit.

            Grundsätzlich werden die Server also schon gefüllt.

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Ab wann Bescheinigungen für 2022 tatsächlich zum Abruf bereitgestellt werden, wissen wir im Anwenderforum leider nicht.
              Naja, rein zufällig weiß ich es: Die Bereitstellung läuft seit gestern (17.1.) am frühen Morgen. Bisher wurden 13 Millionen Bescheinigungen verarbeitet (was aber angeblich noch keine "kritische Masse" ist - also kann es wohl noch ein klein wenig dauern...)

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                #8
                Die Bereitstellung läuft seit gestern (17.1.) am frühen Morgen.
                Danke, gut zu wissen ! Mein früherer AG übermittelt die Lohnsteuerbescheinigung allerdings immer erst Mitte Februar,

                wobei ich auf die nicht angewiesen wäre. Die einzigen Bescheinigungen, die ich wirklich brauche, sind die unserer PKV,

                die Basisbeiträge selbst herauszurechnen, ist mir zu mühselig.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Die einzigen Bescheinigungen, die ich wirklich brauche, sind die unserer PKV, die Basisbeiträge selbst herauszurechnen, ist mir zu mühselig.
                  Also von meiner PKV kriege ich jedes Jahr ein Schreiben (wahlweise per Post oder als PDF in die elektronische Postbox), wo diese Beträge einzeln aufgeschlüsselt sind. Die schreiben sogar dazu, in welche Zeile man die einzelnen Beträge in der Steuererklärung eintragen soll. Rechnen braucht man da nix.

                  Macht das nicht jede PKV? (Ich bin bei der DKV.)
                  elster177.png

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                    #10
                    Macht das nicht jede PKV?
                    Doch, aber die kommt erst in der zweiten Januarhälfte. Ich lege wegen des Forums hier unsere Einkommensteuererklärung

                    allerdings bereits am 1. Januar an und da kenne ich eben nur die Daten der Betriebsrente und der gesetzlichen Rente genau,

                    so dass die Steuerberechnung notgedrungen etwas ungenau ist.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
                      Macht das nicht jede PKV? (Ich bin bei der DKV.)
                      Leider nicht. Ich muss auch immer rechnen.

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                        #12
                        Ich bekomme eine Bescheinigung über die dem FA übermittelten Daten in meine Postbox eingestellt, kann mich aber nicht erinnern, dass da die Zeilennummern für die Anlage Vorsorge drin stehen.

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                          #13
                          ... kann mich aber nicht erinnern, dass da die Zeilennummern für die Anlage Vorsorge drin stehen.
                          Unsere PKV gibt die Zeilennummern an, ich fülle die Beträge aber über den Bescheinigungsabruf ein. In der schriftlichen Bescheinigung

                          werden zusätzlich auch die Beiträge für Wahlleistungen ausgewiesen, aber die wirken sich steuerlich sowieso nicht aus, so dass ich

                          mir das Abtippen erspare.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Nochmal zurück, gerade was die Lohnsteuerbescheinigung betrifft. Es wurde behauptet, der Arbeitgeber habe die Lohnsteuerbescheinigung übermittelt. Normalerweise ist das auch so, denn der Arbeitgeber hat zu übermitteln, dann wird da in die Lohnsteuerbescheinigung eine Transferticketnummer implantiert und dann ist der Ausdruck davon für die Arbeitnehmer dran. Es gibt aber immer noch genug Arbeitgeber, die sich nicht darum scheren und es anders herum machen. Wenn also auf dem Ausdruck die Transferticketnummer fehlen sollte, hat der Arbeitgeber zu dem Zeitpunkt und ggf. bis heute nicht übermittelt, dann kann das Finanzamt natürlich auch nichts bereitstellen.
                            Schönen Gruß

                            Picard777

                            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                              #15
                              Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                              ... Es gibt aber immer noch genug Arbeitgeber, die sich nicht darum scheren und es anders herum machen. Wenn also auf dem Ausdruck die Transferticketnummer fehlen sollte, hat der Arbeitgeber zu dem Zeitpunkt und ggf. bis heute nicht übermittelt, dann kann das Finanzamt natürlich auch nichts bereitstellen.
                              Hallo,
                              das wundert mich auch wieviele AG das noch so machen, dem AN die Lohnsteuerbescheinigung aushändigen ohne übermittelt zu haben. Ein ordentliches Programm sollte nur den vorgeschriebenen Weg zulassen.

                              Tschüß

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