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Unkultivierte Flächen Bayern LuF

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    Unkultivierte Flächen Bayern LuF

    Wie muss die, lt. Bayernatlas, 650 m² unkultivierte Fläche eingetragen werden?
    Unland? / Geringstland?
    Amtliche Fläche 25.815 m²
    Tatsächliche Nutzung 19.289 m² Grünland
    5.530 m² Ackerland
    650 m² Unkultivierte Fläche
    346 m² Stehendes Gewässer
    Bodenschätzung 18.081 m² Ackerland (A), Lehmiger Sand (lS), Zustandsstufe (5), Verwitterung (V), Bodenzahl 35, Ackerzahl 27, Ertragsmesszahl 4882
    7.256 m² Grünland (Gr), Lehmiger Sand (lS), Bodenstufe (II), Wasserstufe (3), Klimastufe 6.9° - 5.7° C (c), Grünlandgrundzahl 29, Grünlandzahl 27, Ertragsmesszahl 1959
    Gesamtertragsmesszahl 6841


    Vielen Dank

    #2
    Wie muss die, lt. Bayernatlas, 650 m² unkultivierte Fläche eingetragen werden?
    Unland? / Geringstland?
    Ich habe die unkultivierte Fläche bei mir weggelassen, weil ich nicht wusste, ob es Geringstland oder Unland ist. Soll sich das Finanzamt doch den Kopf zerbrechen !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie24,

      bei der amtlichen Fläche (Angaben zur Flurstück 6) bereits mit abgezogen (also in meinem Fall 25.815m² - 650m²) oder dann bei Art der Nutzung nicht mit aufgeführt?

      Kommentar


        #4
        Nein, nicht bei der amtlichen Fläche abgezogen, sondern nur unter Nutzungen nicht erfasst. Man könnte unter Ergänzende Angaben

        das extra vermerken, das habe ich aber auch nicht gemacht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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