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    Grundsteuer Bayern Grundvermögen Land-u. Forstwirtschaft Wohnhaus

    Hallo, Ich habe ein Flurstück mit ca.100.000qm teilweise Grünland, Wald und gemischt genutzte Fläche. Wie kann ich für die Anlage Grundstück , Grund und Boden, Zeile 17 und 18 den Zähler und Nenner ermitteln? Es befinden sich auf dem Flurstück insgesamt ein Einfamilienhaus mit Stall/ Scheune unter einem Dach und ein Austragshaus.
    Ich habe 3 Aktenzeichen : eins für Wohnhaus, ein zweites für das Austragshaus und eins für das Flurstück Teilfläche. Soll ich das Wohnhaus mit Scheune und Stall unter einem Dach als Hofstelle angeben, und nur die Wohngrundflächen von der gemischt genutzten Fläche abziehen? Bitte um Hilfe -VIELEN DANK-

    #2
    Die beiden Wohnhäuser samt Umgriff musst du dem Grundvermögen zuordnen, der Teil des Hofgrundstücks, der mit landwirtschaftlichen

    Nebengebäuden überbaut ist, ist dann als Hofstelle zu deklarieren und der Rest dann entsprechend der Einträge im Liegenschaftskataster.

    Wenn das Flurstück insgesamt an die 100.000 m² groß ist, nimmst du die amtliche Fläche als Nenner in Zeile 6 der Anlage Grundstück.

    Wenn der Umgriff der Wohnhäuser z. B. 600 m² oder auch 400 m² groß ist, ist das der jeweilige Zähler.

    Wie man die Flächen ermittelt, wird in den FAQ beschrieben, direkt verlinken lässt dich der Eintrag leider nicht: https://www.grundsteuer.bayern.de/

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24 vielen herzlichen Dank...muss leider noch einmal nachfragen , bei Zeile 6 zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil : Zähler da ist ein Komma ? wenn ich z.B 400qm Wohnhaus samt Umgriff habe muss ich den 4,00000 und beim Nenner 100.000 ( amtliche Fläche) eingeben? Habe in der Anleitung nachgeschaut laut Beispiel: 7.500qm amtliche Fläche und 400qm Wohnfläche ist die Aufteilung auf Zähler 4,00000 und Nenner 75 wieso?? wenn die Gesamtfläche 7500qm beträgt. Wie soll ich dann meine 100.000qm angeben....bitte nochmals um Antwort
      freundlichen Gruß Leoline

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        #4
        Du musst weder beim Zähler noch beim Nenner selbst kürzen, auch die Nachkommastellen beim Zähler sind nicht erforderlich.

        Gib einfach die amtliche Fläche als Nenner ein und die ermittelten m²-Flächen für die Wohnhäuser als Zähler.

        In den FAQ ist das Thema Umgriffsermittlung bei den Fragen zum Hauptvordruck zu finden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo Charlie24 vielen herzlichen Dank...muss leider noch einmal nachfragen , bei Zeile 6 zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil : Zähler da ist ein Komma ? wenn ich z.B 400qm Wohnhaus samt Umgriff habe muss ich den 4,00000 und beim Nenner 100.000 ( amtliche Fläche) eingeben? Habe in der Anleitung nachgeschaut laut Beispiel: 7.500qm amtliche Fläche und 400qm Wohnfläche ist die Aufteilung auf Zähler 4,00000 und Nenner 75 wieso?? wenn die Gesamtfläche 7500qm beträgt. Wie soll ich dann meine 100.000qm angeben.mit 100?...bitte nochmals um Antwort
          freundlichen Gruß Leoline

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            #6
            Die Frage habe ich doch bereits hier beantwortet: https://forum.elster.de/anwenderforu...303#post416303

            Es sind doch zumeist nicht exakt 100.000 m², die man dann so einfach herunter kürzen kann wie im Beispiel. Kommastellen sind beim Nenner ja nicht zulässig
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Die Frage habe ich doch bereits hier beantwortet: https://forum.elster.de/anwenderforu...303#post416303
              Und genau damit verschmelze ich diesen Thread jetzt auch! Mit dem Anwenderforum hat er nichts zu tun.

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