Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuer Bayern – ehemalige landwirtschaftliche Grundstücke (unbebaut)

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuer Bayern – ehemalige landwirtschaftliche Grundstücke (unbebaut)

    Hallo Zusammen,
    leider sind die Hintergrundinformationen etwas ausführlicher geworden.

    Mit notariellem Vertrag 4/2022 wurde die ehemalige Hofstelle mit Wohnhaus inkl. Gebäudeteilen und einige kleine Grundstücke an die Kinder und Enkel*in übertragen.
    An mich, Enkel wurde von der Oma im gleichem Vertrag 2 Flurstücks-Nummern (Grundstück 1 und Grundstück 2) überschrieben. Die landwirtschaftliche Nutzung der Hofstelle und der Grundstücke wurden bereits Ende 2019 angezeigt bzw. beendet. Seither erfolgt durch die Oma, Kinder, Enkel*in keine landwirtschaftliche Nutzung mehr. Die Wiesen werden von einem Landwirt 1x im Jahr kostenfrei gemäht. Ich selber habe auch keine landwirtschafl. Ausbildung bzw. Hintergrund.
    Außer die an die Hofstelle angrenzenden Wiesengrundstücke sind keine weiteren Acker-/Waldflächen vorhanden. Die Nutzung/Ertrag der bestehenden landwirtschaftlichen Gebäude und Wiesengrundstücke ist gleich Null.


    Für die mich betreffenden Flurstücke habe ich vom FA ein (1) Aktenzeichen (…./mit Flurnummer/…. für die Anlage Land- und Forstwirtschaft (BayGrSt 3) ….das habe ich aus dem Chat gelernt. In dem AZ sind beide Flurnummern erhalten.
    Grundstück 1: gem. BayernAtlas als gemischte Nutzung. Keine Gebäude, außer kleines Glasgewächshaus <15 m2! Hinweis: Dieses Untergrundstück ist Teil vom Grundstück der ehemaligen Hofstelle geworden. Das Grundstück ist für die Aufnahme in den örtl. Bebauungsplan vorgesehen.
    Grundstück 2: gem. BayernAtlas Nutzung: Grünland; mit EMZ xxx (Keine Aufnahme in den Bebauungsplan)

    Fragen:
    Kann ich überhaupt die Grundsteuererklärung mit der Anlage Land- und Forstwirtschaft (BayGrSt 3) machen, obwohl ich kein Landwirt bin und kein Lw-Betrieb mehr besteht.?
    1. Hauptvordruck (BayGrSt 1) und die Anlagen Grundstück (BayGrSt 2) …. „unbebautes Grundstück“ + Land- und Forstwirtschaft (BayGrSt 3). à lässt Elster nicht zu!
    2. Hauptvordruck (BayGrSt 1) und die Anlage Land- und Forstwirtschaft (BayGrSt 3). für einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft mit Grundstück 1 + 2. Hierbei ist zu beantworten welche „Nutzungsart“ für G1 + G2? … „Grünland, Wiese, Brachfläche, ist nicht auszuwählen.
      Begründung: Aufnahme in den Bebauungsplan kann sich noch Jahre hinziehen; für mich die günstigste Variante, da ich keinerlei Einnahmen aus den Grünstücken erziele; kein 2. AZ vorhanden; Abgabefrist endet Ende 1/23
    3. ?
    Vielen herzlichen Dank für eure Antworten/Hinweise.

    #2
    Natürlich kannst du die Erklärung für die Landwirtschaft einreichen, die Anlage Grundstück darf nicht beigefügt werden, nur die Anlage Land- und Forstwirtschaft.

    Was man bei dem Flurstück mit dem Gewächshaus auswählen muss, ist etwas schwierig. Gemischte Nutzung gibt es bei der Landwirtschaft nicht. Eventuell

    kann man das als Hofstelle erklären oder als Kleingarten. Wie viele Jahre kann sich die Aufnahme in einen Bebauungsplan denn noch hinziehen ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie24,
      um hier Klarheit zu bekommen müsste sicher bei der zuständigen Gemeinde nachgefragt werden. Ausgang ungewiss?
      Meine Einschätzung >5 Jahre.

      Kommentar

      Lädt...
      X