Hallo zusammen. Ich bin gerade dabei, die Grundsteuererklärung zu machen und da fallen mir paar Fragen ein.
1. Bei mir handelt es sich um eine Eigentumswohnung, mit einem Anteil von 200/1000 und einer Garage mit einem Anteil von 20/1000 laut Kaufvertrag. Im Abschnitt 4 Grund und Boden ergibt sich bei mir für die Wohnung eine Fläche von 109m² während für die Garage 11m² herauskommen bei 546m² Gesamtgrundstückfläche (546x200 bzw. 20/1000). Jetzt stellt sich mir die Frage bei Punkt 5 Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert im Unterpunkt 3 Angaben zu den Wohn- und Nutzflächen die Frage, welche der drei Wohnungsarten ich auswählen muss. Der Verkäufer sagte mir etwas von 92m². Wenn ich allerdings es selbst ausrechne und alle Schrägen im Untergeschoss, Treppenaufgänge, Abstellräume und die Schrägen im Dachgeschoss abziehe ergibt sich eine Fläche von ca. 75m². Jetzt habe ich drei Werte. Was genau trage ich denn da ein? 109m², 92m² oder 75m²? Im Kaufvertrag steht leider nichts dazu. Sind in den 109m² evtl. der im Kellergeschoss befindliche Kellerraum mit eingerechnet?
2. Auf dem Beiblatt mit Informationen zur Gemarkung, Grundbuchblatt, Flurnr. usw. sind bei mir zwei Bodenrichtwerte angegeben. Einmal für Ein-/Zweigeschossig und einmal für Mehrgeschossig. Das Haus besteht aus EG, 1. OG, 2. OG und einem Dachgeschoss der beiden Maisonette Wohnungen. Als was genau zählt denn jetzt dieses Haus?
3. Im og. Beiblatt ist die Flurnummer mit 073 angegeben, während im Kaufvertrag die Flurnummer mit 113 angegeben ist. Auch laut der Flurkarte lautet die Flurnummer 073. Könnte es ein Fehler im Kaufvertrag sein? Alles andere stimmt überein.
4. Im Dachgeschoss befindet sich eine Kammer, die man als Abstellraum bezeichnen könnte. Allerdings besteht dieser Raum eigentlich fast nur aus einer Schräge. Man kann in dem Raum nur stehen, wenn man ganz an der Wand ist. Wird diese trotzdem als Nutzfläche deklariert?
5. Die Anzahl der Garagen wird in jedem Hilfsvideo mit 1 eingetragen und damit erklärt, dass man die Garagen eintragen soll die einem gehören. Allerdings steht im Informationstext bei Elster, dass man alle auf dem Grundstück befindlichen Garagen eintragen soll. Warum machen sie es in den Hilfsvideos (einschließlich die der Finanzverwaltung NRW) mit der Eintragung 1?
6. Kann man durch Fehlern und eventuellen Nachprüfungen der Steuerhinterziehung beschuldigt werden?
Vielen Dank im Voraus
Tenger
1. Bei mir handelt es sich um eine Eigentumswohnung, mit einem Anteil von 200/1000 und einer Garage mit einem Anteil von 20/1000 laut Kaufvertrag. Im Abschnitt 4 Grund und Boden ergibt sich bei mir für die Wohnung eine Fläche von 109m² während für die Garage 11m² herauskommen bei 546m² Gesamtgrundstückfläche (546x200 bzw. 20/1000). Jetzt stellt sich mir die Frage bei Punkt 5 Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert im Unterpunkt 3 Angaben zu den Wohn- und Nutzflächen die Frage, welche der drei Wohnungsarten ich auswählen muss. Der Verkäufer sagte mir etwas von 92m². Wenn ich allerdings es selbst ausrechne und alle Schrägen im Untergeschoss, Treppenaufgänge, Abstellräume und die Schrägen im Dachgeschoss abziehe ergibt sich eine Fläche von ca. 75m². Jetzt habe ich drei Werte. Was genau trage ich denn da ein? 109m², 92m² oder 75m²? Im Kaufvertrag steht leider nichts dazu. Sind in den 109m² evtl. der im Kellergeschoss befindliche Kellerraum mit eingerechnet?
2. Auf dem Beiblatt mit Informationen zur Gemarkung, Grundbuchblatt, Flurnr. usw. sind bei mir zwei Bodenrichtwerte angegeben. Einmal für Ein-/Zweigeschossig und einmal für Mehrgeschossig. Das Haus besteht aus EG, 1. OG, 2. OG und einem Dachgeschoss der beiden Maisonette Wohnungen. Als was genau zählt denn jetzt dieses Haus?
3. Im og. Beiblatt ist die Flurnummer mit 073 angegeben, während im Kaufvertrag die Flurnummer mit 113 angegeben ist. Auch laut der Flurkarte lautet die Flurnummer 073. Könnte es ein Fehler im Kaufvertrag sein? Alles andere stimmt überein.
4. Im Dachgeschoss befindet sich eine Kammer, die man als Abstellraum bezeichnen könnte. Allerdings besteht dieser Raum eigentlich fast nur aus einer Schräge. Man kann in dem Raum nur stehen, wenn man ganz an der Wand ist. Wird diese trotzdem als Nutzfläche deklariert?
5. Die Anzahl der Garagen wird in jedem Hilfsvideo mit 1 eingetragen und damit erklärt, dass man die Garagen eintragen soll die einem gehören. Allerdings steht im Informationstext bei Elster, dass man alle auf dem Grundstück befindlichen Garagen eintragen soll. Warum machen sie es in den Hilfsvideos (einschließlich die der Finanzverwaltung NRW) mit der Eintragung 1?
6. Kann man durch Fehlern und eventuellen Nachprüfungen der Steuerhinterziehung beschuldigt werden?
Vielen Dank im Voraus
Tenger
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