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Ergänzende Angaben zur Steuererklärung - werden als problematisch gemarkert!?

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    Ergänzende Angaben zur Steuererklärung - werden als problematisch gemarkert!?

    Hallo und guten Abend Community


    ich habe hier einen relativ merkwürdigern Error - und zwar in einer Gewerbesteuererklärung:



    ergänzende Angaben zur Steuererklärung. -
    Hinweise innerhalb der Seite


    4 - Ergänzende Angaben zur Steuererklärung

    Zeile 21

    Über die Angaben in der Steuererklärung hinaus sind weitere oder abweichende Angaben oder Sachverhalte zu berücksichtigen.Kennzahl19

    vgl. das angehängte Bild.

    ergänzende_hinweise_.jpg


    Also - ich hab den Eindruck das dies hier gewissermaßen angemahnt wird - diese werden als problematisch gemarkert...!?
    Frage: kann ich die Erklärung nicht dennoch absenden - denn ich hab hier ergänzende Erklärungen und Erläuterungen - die ich für wesentlich halte.

    ERGO will ich diese anhängen.


    Freu mich über einen kleinen Tipp.


    viele Grüße


    update: Ergänzend hier noch ein weiteres Bild - hier wird ploetzlich von einer Rundfunkanstalt gesprochen.
    Das ist merkwürdig.
    und dann wird ( auf der linken Seite ) hingewiesen auf die ergänzenden Angaaben - so jedenfalls siehts aus:

    Vllt. erkennt ihr hier einen Zusammenhang!?
    Zuletzt geändert von apollodriver; 18.01.2023, 18:09.

    #2
    Von einer Rundfunkanstalt hab ich jetzt in dem Screenshot nichts gesehen.

    Du hängst Deine Erläuterungen nicht an, sondern machst die eine Zeile weiter unten, unter dem Haken zu den ergänzenden Angaben.

    Ansonsten kann ich jetzt kein Problem erkennen.

    Kommentar


      #3
      Der Hinweis ist kein Fehler noch eine Mahnung, sondern sagt einfach das, was da steht: ein Eintrag an dieser Stelle wird immer von einem Menschen gelesen, ergo kann die Erklärung nicht vollautomatisch verarbeitet werden. Das impliziert, dass die Erklärung dann solange wartet, bis der zuständige Mensch es liest, wo die Erklärung sonst vielleicht einfach komplett vom Computer bearbeitet worden wäre.

      Insofern sollte man da nur hinschreiben, was wirklich ein Mensch lesen soll, und dort auf Ostergrüße etc. verzichten.

      Was das mit Rundfunk zu tun haben soll, keine Ahnung. Das angebliche Foto dazu fehlt.

      Kommentar


        #4
        Man will halt mit dem Hinweis vermeiden, dass die Leute sowas wie "Ich bitte um eine zügige Bearbeitung" reinschreiben.
        Damit würde man nur das Gegenteil bewirken, weil das - wie Multi schon ausgeführt hat - eben immer durch einen Menschen bearbeitet werden muss.

        Da es auch nur ein Hinweis ist, kannst Du (sofern nicht auch noch irgendwo Fehlermeldungen existieren) immer absenden.

        Gruß
        Sepp

        Kommentar


          #5
          hallo und guten Abend
          vielen Dank für Eure schnellen Rückmeldungen. Freu mich.
          BTW: ich glaub dass ich da ein zweites Bild irgendwie vergessen hab, hochzuladen. Werde das morgen früh nochmals nachholen. Das - diese Meldung die bezog sich tatsächlich auf "Rundfiunkanstalten". So als ob ich also hier irgendwie etwas falsches dann im Verlaufe des Ausfüllens - angekreuzt hätte.

          Ich werd das nochmals morgen früh ( bin im Moment ganz in Eile) ansehen - und mich melden.

          Nebenbei : ja - die Rückmeldung des Systems, bzgl der ergänzenden Erläuterungen, die war m.E. nicht derart, dass ich das gar nicht hätte absenden können. Also - auch das guck ich morgen nochmals an.

          Eure Erläuterungen diesbezüglich - mit den Ostergrüßen und dergleichen, die leuchten mir auf alle Fälle ein.

          Viele Grüße und vielen Dank für Euren tollen Support. Der ist wirklich überragend.

          schönen Abend noch und
          bis Morgen .

          Apollo

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            #6
            hallo Sepp und multi und @L.E. Fant

            hier den Beleg den ich euch gestern schon anhängen wollte..

            2__ergänzende_hinweise_.jpg



            Also ich die Rundfunk-Anstalt die sollte auf alle Fälle noch raus. Die "Ergänzenden Angaben" - die keine Ostergrüße sind - sondern m.E. schon sachdienlich: die würd ich gern stehen lassen.
            Denke auch dass ich das Ganze mit diesen Ergänzungen absenden kann. (koennen müsste). Ohne Konflikte.

            Nun nur noch schnell gucken - wie es zu der Meldung mit den Rundfunkanstalten kommt.

            Merkwürdig wäre - wenn dies durch die ergänzenden Angaben " abgeleitet " worden wäre - wo mitnichten erklärt wird, dass ich ein Radio -(Sender) bin.

            Idee: Ich kann ja mal versuchsweise diese Ergänzenden Anmerkungen weglassen - ob dann auch der Fehler verschwindet!"?

            ich probiere das mal .


            Viele Grüße

            Apollo



            update: bei einer abschließenden Überprüfung - ohne die Ergänzenden Anmerkungen bleibt dann die Meldung hier übrig:

            3_ergänzende_rundfunk_hinweise_.jpg
            Zuletzt geändert von apollodriver; 19.01.2023, 11:43.

            Kommentar


              #7
              Hallo Apollo,

              die Fehlermeldung
              "Bei einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt sind ausschließlich Angaben in Zeile 103 zulässig."
              hat rein gar nichts mit dem Hinweis zu den ergänzenden Angaben zu tun.

              Beim Abschnitt "Gewinn aus Gewerbebetrieb" steht ja: "(Im Fall der Zeile 103 ist eine Eintragung nur in Zeile 103 zulässig ...".

              Nach der Fehlermeldung hast Du in Zeile 103 des Hauptvordrucks GewSt1A "Bei öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten ==> Nach § 8 Absatz 1 Satz 3 KStG ermitteltes Einkommen aus dem Geschäft der Veranstaltung von Werbesendungen (§ 7 Satz 3 GewStG)" einen Eintrag gesetzt und dann aber dennoch Eintragungen im Abschnitt "Gewinn aus Gewerbebetrieb" (Zeilen 39 - 49) getätigt.

              Gruß
              Sepp
              Zuletzt geändert von Sepp; 19.01.2023, 11:51.

              Kommentar


                #8
                Das Rundfunkanstaltproblem hat m.E. mit den "ergänzenden Angaben" überhaupt nichts zu tun, sondern ist ein ganz anderes Thema. Was hast du denn als Rechtsform erfasst ? Öffentlich-Rechtliche Rundfunkanstalt ?
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                Kommentar


                  #9

                  Hallo Picard777 hallo Sepp,

                  vielen Dank für Eure Hinweise ich werde das gleich nachprüfen u. melde mich wieder.


                  VG Apollo


                  update- also aus Z 103 hab ich den Eintrag geloescht. Das ist also m.E., behoben. Nun

                  die Rechtsform - die steht so - UG (haftungsbesch.)

                  rechtsform_.jpg


                  Ich lass das nun nochmals überprüfen..




                  final_update

                  jetzt hat alles gepasst u. ich konnte das versenden

                  Euch nochmals vielen vielen Dank!


                  Viele Grüße an Euch super-Supporter.

                  Zuletzt geändert von apollodriver; 19.01.2023, 13:00.

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