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Grundsteuererklaerung Korrektur ergibt 2 Uebermittelte Formulare

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    Grundsteuererklaerung Korrektur ergibt 2 Uebermittelte Formulare

    Hallo alle zusammen,

    Ich habe das Grundsteuererklärungsformular in ELSTER korrigiert.

    Wenn ich es richtig verstanden habe, ist die Lösung, die ich auch verwendet habe, die Datei in ein neues Formular zu übertragen.

    Aber nach dem Speichern des korrigierten Formulars liegen nun 2 übermittelte Formulare nebeneinander mit dem gleichen Ordnungskriterium.

    Ich möchte das erste Formular mit dem Fehler löschen, damit das Finanzamt nicht die falschen Angaben verwendet.

    Ich bin mir nicht sicher, ob man das ursprüngliche, fehlerhafte Formular aus ELSTER löschen müssen, oder ob es reicht, das zweite, neuere Formular gesendet zu haben (d.H, die 2 Formulare einfach da lassen).

    Hat jemand eine Antwort oder relevante Erfahrung?

    Vielen Dank!

    ​​​​​​

    #2
    Elster ist nur eine Möglichkeit, Steuererklärungen ans Finanzamt zu übermitteln.

    Um das mit der Post zu vergleichen: Wenn Du zwei Steuererklärungen auf Papier in jeweils ein Kuvert steckst und ans Finanzamt schickst, dann liegen dem Finanzamt zwei Steuererklärungen vor. Egal ob Du Deine Kopie aus Deinem Steuerordner rausnimmst und entsorgst.

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      #3
      Danke für die Erklärung.

      Was ist dann hier die richtige Lösung, um sicherzustellen, dass die richtigen Daten verwendet werden? Wenn das Finanzamt zwei Steuererklärungen erhält, woran erkennt es, welche gültig ist und welche nicht?

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        #4
        Grundsätzlich gilt die zuletzt abgegebene Erklärung. Um sicher zu gehen, ist es aber wahrscheinlich ratsam, Rücksprache mit dem Finanzamt zu halten.

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          #5
          Grundsätzlich gilt die zuletzt abgegebene Erklärung. Um sicher zu gehen, ist es aber wahrscheinlich ratsam, Rücksprache mit dem Finanzamt zu halten.
          Es funktioniert ohne Rücksprache leider nicht immer, die Rücksprache ist also in jedem Fall ratsam.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            In NRW geht der telefonische Kontakt zum Finanzamt leider anscheind nur noch per Hotline, und dann kann man nur hoffen, dass diese die Information richtig platziert. Schade.
            Gruß be.assmann

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