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Thüringen - Garagengeneinschaft - Art des Grundstücks

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    Thüringen - Garagengeneinschaft - Art des Grundstücks

    Hallo,
    ich habe meine eingereichte Grundsteuererklärung zurück bekommen und nun bin ich mir unsicher, ob ich nicht einen Fehler bei der "Art des Grundstücks" gemacht habe.
    Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen?

    Zur Erklärung:
    Es handelt sich um ein großes Grundstück mit ca. 12000m² Fläche.
    Auf dieser Fläche stehen diverse Garagen.
    Mir gehört eine davon. Ich besitze also einen Teil des Gesamtgrundstücks.

    Ich hatte als "Art des Grundstücks" : "sonstiges bebautes Grundstück" angegeben.
    Nun stelle ich fest, das es auch "Teileigentum" sein könnte.

    Was wäre denn die passende Art?

    #2
    Nun stelle ich fest, das es auch "Teileigentum" sein könnte.
    Das ist richtig, aber die Bewertung erfolgt sowohl bei sonstiges bebautes Grundstück wie bei Teileigentum im Sachwertverfahren.

    Du musst überprüfen, ob dein m²-Anteil richtig im Bescheid steht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank!
      Also kann ich "sonstiges bebautes Grundstück" so stehen lassen.
      Der Anteil passt auch.
      Nur leider habe ich die Bruttogrundfläche etwas zu groß angegeben. Leider fällt mir das erst hinterher auf.

      Kommentar


        #4
        Nur leider habe ich die Bruttogrundfläche etwas zu groß angegeben. Leider fällt mir das erst hinterher auf.
        Das hat natürlich Einfluss auf den Grundsteuerwert.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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