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Hessen Grundsteuer, 3 - Angaben zu Eigentümer(innen) und Beteiligten

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    Hessen Grundsteuer, 3 - Angaben zu Eigentümer(innen) und Beteiligten

    Hallo zusammen

    Ich mache die Grundsteuer für meine Mutter über Elster und komme bei einigen Punkten nicht weiter.

    Folgende Situation:

    Meine Eltern sind seit ca 10 Jahren geschieden.
    Das Haus gehört zur hälfte meiner Mutter. Die andere hälfte meinem Vater. So steht es auch im Grundbuch.

    Problem 1 : Was muss ich beim Hauptvordruck (HGrSt1) unter 3 - Angaben zu Eigentümer(innen) und Beteiligten eingeben? Bruchteilsgemeinschaft oder Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personen?

    Problem2: Ein weiters Problem ist das mein Vater im Ausland lebt und wir kein kontakt zu ihm haben. Ich habe weder Adresse noch irgendwelche Daten bzgl. Steuernummer usw. .
    Wenn ich jetzt auf der Seite 3 - Angaben zu Eigentümer(innen) und Beteiligten, Bruchteilgemeinschaft oder Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personen eingebe muss ich auch die Steuernummer von meinem vater eingeben die ich aber leider nicht habe.

    Ich suche jetzt schon seit 3 Stunden im Internet nach einer Lösung und habe nichts gefunden.

    Was würde passieren wenn ich meine Eltern als Ehegatten / Lebenspartner eintragen würde? Ist dieser Punkt für die Grundsteuer so wichtig?

    Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen

    Liebe Grüße


    #2
    Ich hätte nur zu einem Aspekt eine Idee ... wenn du noch eine frühere/alte Adresse deines Vaters in Deutschland hast - kannst du dich an das dortige Einwohnermeldeamt wenden und so die nächste Adresse rausfinden. Die Einwohnermeldeämter haben ja auch die neue(n) Adresse(n), wenn sich dein Vater um- oder abgemeldet gemeldet hat.

    Bei Eigentumsverhältnissen würde ich "Grundstücksgemeinschaft sonstiger natürlicher Personen" auswählen.

    Aber vielleicht sind die 'alten Hasen' hier im Forum anderer Ansicht. (Das ist nicht despektierlich gemeint. Im Gegenteil bin ich den erfahrenen Usern im Forum dankbar für ihre Antworten und ihre Hilfe.)

    "Ehegatten" einzutragen wäre auf jeden Fall nicht richtig.
    Zuletzt geändert von Simon4919; 19.01.2023, 06:25.
    Freundliche Grüße
    Simon

    Kommentar


      #3
      Für mich klingt Grundstücksgemeinschaft nat. Personen eher danach, dass das Grundstück einer Personengesellschaft wie OHG, GbR gehört. Ich würde daher Bruchteilsgemeinschaft wählen.

      Weiterhin würde ich dann die Felder mit Angaben zu Gemeinschaften ohne geschäftsüblichen Namen ausfüllen und dort Grundstücksgemeinschaft als Anrede und "Karin und Max Mustermann" als Namen der Gemeinschaft nehmen und die Adressdaten der Frau ausfüllen.

      Erste Eigentümerin wäre dann die Karin, deren Daten ja alle bekannt sein sollten, zweiter Eigentümder der Max, wo man dann testen muss, was man alles weglassen darf. Ob die Anfrage beim EMA erfolgversprechend ist, ist fraglich. Fehlende Steuer-ID und/oder Steuernummer geben zwar Hinweise, dass man sie eintragen soll, aber verhindern nicht die Übermittlung.

      Kommentar


        #4
        Danke für die Antworten

        Simon4919, ich bin mir nicht sicher ob das Einwohnermeldeamt die Adresse meines Vaters im Ausland kennt. Soviel ich weiß ist mein Vater im Ausland nochmal Umgezogen und ich glaube nicht das er seine neue Adresse dem Einwohnermeldeamt hier in Deutschland übermittelt hat.

        multi, ich habe es mal so probiert wie du es beschrieben hast und ja man könnte es Versenden, das ist schonmal gut. Ich habe es noch nicht Versendet da ich erstmal abwarten möchte was die "alten Hasen" dazu meinen .

        Danke euch allen

        Kommentar


          #5
          Ich habe es noch nicht Versendet da ich erstmal abwarten möchte was die "alten Hasen" dazu meinen
          Zu denen aber auch multi gehört. Das passt schon so. Eine Steuer-ID des Vaters müsste es zwar geben, weil die bereits 2008 vergeben wurden,

          aber das Finanzamt und die Gemeinde werden sich ohnehin an die Mutter halten, nachdem die ausländische Adresse des Vaters nicht bekannt ist.

          Ich weiß nicht, ob man den Aufenthaltsstaat ohne Adressangaben auswählen kann. Vielleicht kann man auch Adresse unbekannt eingeben. Das

          musst du einfach ausprobieren. Wenn das zu Fehlern führt, kannst du ja unter Ergänzende Angaben etwas eintragen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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