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Investitionsabzug auflösen in der Anlage EÜR

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    Investitionsabzug auflösen in der Anlage EÜR

    Ich bin Freiberufler und habe 2021 einen Investitionsabzug gebildet (gewinnmindernd). Folgende Investitionen wollte ich tätigen:
    - imac = 1500
    - bürostuhlbezug 300
    - Bildschirmarbeitsplatzbrille 200
    ------------
    = 2000

    Tatsächlich habe ich in 2022 folgende Investitionen getätigt:
    - Bürostuhl = 1062,00
    - bürostisch = 807,10
    - Bildschirmarbeitsplatzbrille 260,00
    ------------
    = 2129,10

    Nun will ich die getätigten Investitionen auflösen (gewinnerhöhend) - fragt sich nur wo und wie?
    1) In Zeile 99 "Zuzüglich Hinzurechnung der Investitionsabzugsbeträge nach § 7g Absatz 2 Satz 1 EStG aus 2021"?
    2) Muss jedes Wirtschaftsgut einzeln eingetragen werden?
    3) Was ist mit "Hinzurechnung des Investitionsabzugsbetrages" gemeint?
    4) Was ist mit "Herabsetzungsbetrag"gemeint?

    Wäre für eure Hilfe hierbei sehr dankbar!

    #2
    Lies dir mal in Ruhe den § 7g EstG durch oder Frage den steuerlichen Berater deines Vertrauens.

    Aber nur soviel, wenn du nur insgesamt 2000 € investieren wolltest und einen IAB in gleicher Höhe gebildet hast, dann hättest du besser die Finger davon gelassen.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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      #3
      ... danke für deine Antwort - allerdings sind derart allgemeine Hinweise wenig zielführend. Hoffe jmd. kann meine Fragen beantworten.

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        #4
        Auf allgemeine Fragen - welche sich insbesondere auf das Steuerrecht beziehen und nicht nur auf reine Ausfüllhilfe - kann man auch nur allgemeine Antworten bekommen.
        Steuerliche Beratung ist hier nicht erlaubt. Fakt ist, das Thema § 7g EStG ist nicht einfach und ohne entsprechende steuerliche Fachkenntnis solllte man besser die Finger davon lassen.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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          #5
          Ok, sorry! Ich versuche meine Fragen dann mal so zu formulieren, dass es eine Ausfüllhilfe ist. Hier nochmals mein Fall:
          Ich bin Freiberufler und habe 2021 einen Investitionsabzug gebildet (gewinnmindernd). Folgende Investitionen wollte ich tätigen:
          - imac = 1500
          - bürostuhlbezug 300
          - Bildschirmarbeitsplatzbrille 200
          ------------
          = 2000

          Tatsächlich habe ich in 2022 folgende Investitionen getätigt:
          - Bürostuhl = 1062,00
          - bürostisch = 807,10
          - Bildschirmarbeitsplatzbrille 260,00
          ------------
          = 2129,10

          1) Muss ich in. meinem beschrieben Fall den Investitionsabzug in Zeile 99 auflösen?
          2) Muss ich unter "Zuzüglich Hinzurechnung der Investitionsabzugsbeträge nach § 7g Absatz 2 Satz 1 EStG aus 2021" jedes erworbene Wirtschaftsgut einzeln eingetragen?
          3) Welche Investitionsabzugsbetrag ist in meinem Fall hinzuzurechnen??

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            #6
            nach nunmehr 10 Tagen muss ich feststellen, dass es keine Antworten auf meine Fragen gibt.

            Ist "Beamtenschweiss" der einzig aktive Nutzer?

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              #7
              Hier die derzeit aktuelle Statistik der Benutzer:

              grafik.png

              Wie Beamtenschweiß bereits erwähnte, wird hier keine Steuerberatung durchgeführt. Und deine Fragen gehen eindeutig Richtung einer Steuerberatung, deswegen wirst du hier auch keine zufriedenstellende Antwort erhalten. Bitte frage deinen Steuerberater.
              Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                #8
                Dann will ich mich mal hinsichtlich der Ausfüllhilfe erbarmen:
                1) Ja, die Hinzurechnung deines in 2021 gebildeten IABs erfolgt in Zeile 99 der EÜR
                2) kannst du der Übersicht halber machen, musst du aber nicht.
                3) wofür wurde der IAB gebildet und wurden diese WG angeschafft? Wenn ja ist der IAB für diese WGs vollständig aufzulösen

                Nein ich bin nicht der einzige Nutzer und auch nicht der Aktivste. In den letzten Monaten gehen aber auch Beiträge unter durch die reine Masse der Fragen zur Grundsteuer.
                Mit freundlichen Grüßen

                Beamtenschweiß
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                  #9
                  ... na also - geht doch ;-) Ganz lieben Dank!

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