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    Grunsteuererklärung

    Ich Habe 2 Grundstücke. Eines ist ein Acker mit Amtlicher Fläche 1676 qm und das zweite ein Waldstück mit Amtlicher Fläche 4840 qm.

    Jetzt wir mir bei beiden angegeben: "Die Summe der Flächen der einzelnen Nutzungen ist größer als die amtliche Fläche des Flurstücks. Berichtigen Sie bitte Ihre Angaben."
    Art der Nutzung 1. Eintrag: Fläche der Nutzung 7.22. : 1676
    Art der Nutzung 2. Eintrag: Fläche der Nutzung 7.32. : 4840

    Das wird mir als Fehler angegeben.
    Komme da einfach nicht weiter.

    #2
    Es sind zwei Flurstücke einzutragen mit je einer Nutzung.
    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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      #3
      Vielen lieben Dank.

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        #4
        Hallo,

        du hast selbst die Fehlerursache deutlich geschrieben.

        Du hast 2 Grundstücke,
        gibst aber dann bei Art der Nutzung zu einem der Grundstücke beide Nutzungen ein (1. Eintrag, 2. Eintrag).
        Das kann natürlich nicht funktionieren!

        Du musst das erste Flurstück (Acker) mit seinen Nutzungen angeben (hier dann nur Nutzung 1. Eintrag).
        Danach gibst Du das zweite Flurstück (Waldstück) mit seinen Nutzungen an (hier dann nur Nutzung 1. Eintrag)

        Gruß
        Sepp

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          #5
          Ich hänge mich hier mal an:

          Unter GW3 soll man alle Grundstücke eines Aktenzeichens erfassen. Das funktioniert, aber leider nicht für ein Grundstück im Bruchteilseigentum. Sehe ich es richtig, dass dieses Grundstück separat erfasst werden muss?

          Bundesland: BW
          Zuletzt geändert von Trekker; 23.03.2023, 20:17.

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            #6
            Das funktioniert, aber leider nicht für ein Grundstück im Bruchteilseigentum. Sehe ich es richtig, dass dieses Grundstück separat erfasst werden muss?
            Was heißt funktioniert nicht, genau ? Die persönlichen Eigentumsverhältnisse sind eine Sache, die Erfassung von Grundstücken ist davon

            zunächst unabhängig.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Ich muss bereits bei GW1 angeben, ob es sich um eine Gemeinschaft handelt und das gilt doch offensichtlich für alle nachfolgend unter GW3 zu erfassenden Grundstücke.

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                #8
                ... und das gilt doch offensichtlich für alle nachfolgend unter GW3 zu erfassenden Grundstücke.
                Das ist richtig. Eigentlich dürften Flurstücke bei unterschiedlichen Eigentumsverhältnisse nicht zur gleichen wirtschaftlichen Einheit gehören,

                nur bei Ehegatten darf das anders gemacht werden.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Das ist richtig. Eigentlich dürften Flurstücke bei unterschiedlichen Eigentumsverhältnisse nicht zur gleichen wirtschaftlichen Einheit gehören,

                  nur bei Ehegatten darf das anders gemacht werden.
                  Dennoch habe ich ein Info-Schreiben mit einem Aktenzeichen und dem Hinweis, dass dieses Aktenzeichen in meiner Feststellungserklärung anzugeben ist. Auf der Rückseite dieses Info-Schreibens sind dann alle land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke (auch das Bruchteilswaldstück) einer Gemarkung abgelistet.

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                    #10
                    ... alle land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke (auch das Bruchteilswaldstück) einer Gemarkung abgelistet.
                    Ich weiß jetzt nicht, ob es irgendwo in Deutschland reales Bruchteilseigentum gibt, nach altem Landesrecht wäre das schon denkbar.

                    Dann müsstest du in GW1 Alleineigentum auswählen und bei dem betroffenen Flurstück zwar die amtliche Fläche angeben, aber unter Nutzung

                    nur den dir gehörenden Flächenanteil in m² angeben.

                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Ich weiß jetzt nicht, ob es irgendwo in Deutschland reales Bruchteilseigentum gibt, nach altem Landesrecht wäre das schon denkbar
                      In unseren Dörflein gibt es viel Waldparzellen, die Bruchteilseigentümer haben. Ich habe schon von Sechzehnteln gehört.
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Dann müsstest du in GW1 Alleineigentum auswählen und bei dem betroffenen Flurstück zwar die amtliche Fläche angeben, aber unter Nutzung

                      nur den dir gehörenden Flächenanteil in m² angeben.
                      Und wofür ist dann die Auswahl Bruchteile ?

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                        #12
                        Und wofür ist dann die Auswahl Bruchteile ?
                        Der klassische Fall sind nicht verheiratete Partner einer Lebensgemeinschaft, die gemeinsam eine Eigentumswohnung angeschafft haben.

                        Ich kenne das aber auch bei Geschwistern, die gemeinsam eine Immobilie erworben oder gebaut haben.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                          #13
                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Dann müsstest du in GW1 Alleineigentum auswählen und bei dem betroffenen Flurstück zwar die amtliche Fläche angeben, aber unter Nutzung

                          nur den dir gehörenden Flächenanteil in m² angeben.
                          Vielen Dank für den Hinweis. Du hättest vielleicht noch schreiben können, dass in GW3 bei dem betroffenen Flurstück zwar die amtliche Fläche.... Dennoch hast Du meine Fruststrecke beendet. Deine Aussage fußt sicher auf den nachfolgenden Hilfetext unter GW3 bei Art der Nutzung:
                          Für den Fall, dass Sie Miteigentümer eines Flurstücks sein sollten, tragen Sie bitte 100 % der amtlichen Fläche in das Feld amtliche Fläche bei den allgemeinen Angaben zum Flurstück und den Bruchteil der Ihnen gehörenden Fläche als Teilfläche bei Art der Nutzung in die entsprechenden Felder „Fläche der Nutzung“ ein.
                          Unabhängig davon ist es schon sehr verwirrend, dass bei Bruchteilseigentum Alleineigentum angegeben werden muss. Die Macher des Programms erwarten hier viel Eigeninitiative. Ich war vor Jahren Anwendungsplaner in der Softwareentwicklung und bin schon enttäuscht, was man hier vom gemeinen Bürger erwartet. So ein Anwendungsprogramm hätte man mir um die Ohren geschlagen.
                          Zuletzt geändert von Trekker; 24.03.2023, 10:11.

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                            #14
                            Deine Aussage fußt sicher auf den nachfolgenden Hilfetext unter GW3 bei Art der Nutzung:
                            Genauso ist das, wobei ich persönlich mit realem Bruchteilseigentum nichts anfangen kann.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Beim Häuschen meiner Tochter komme ich schon wieder an meine Grenzen.

                              Ihr Haus mit Doppelgarage und zwei zusätzlichen Einzelgaragen steht in BW auf vier Flurstücken. Wobei das Haus mit der Doppelgarage auf zwei und die zwei Einzelgaragen auf einem Flurstück stehen. Zusätzlich existiert ein weiteres unbebautes Garagenflurstück. Die Eingabe wird nur dann fehlerfrei akzeptiert, wenn ich auf der Anlage GW2 die summierte Fläche der vier Flurstücke angebe. Die vier Flurstücke und zusätzlich zwei weitere, die vor 2022 verkauft wurden, werden unter einem Aktenzeichen gelistet.

                              Habe ich etwas falsch gemacht?


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