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Kind angeben in der ESt bei unverheirateten Eltern

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    Kind angeben in der ESt bei unverheirateten Eltern

    Hallo Zusammen,
    mein Freund ich sind letztes Jahr Eltern geworden. Nun stellen sich mir so ein paar Fragen .. Vielleicht könnt ihr mir helfen.
    Vor den Fragen ein paar Daten:
    - wir sind nicht verheiratet, leben aber gemeinsam in unserem Haus
    - Vaterschaftsanerkennung auch alles bestätigt

    Fragen:
    - Ich bin in Elternzeit für 2 Jahre. Muss ich diese irgendwo in der ESt angeben ? Wenn ja, wo ?
    - Muss mein Freund unseren Sohn auch in seiner ESt angeben ?
    - Oft habe ich Kinderfreibetrag gelesen oder auch Kinderfreibetrag aufteilen. Was hat es mit diesem Kinderfreibetrag auf sich und unter welchen Voraussetzungen kann man diesen beantragen ?

    Vielen Dank für eure Hilfe ! =)

    #2
    Müssen? Nein, wenn ihr auf den evtl. zustehenden Kinderfreibetrag verzichten wollt, dann müsst ihr keine Anlage KIND einreichen.

    Kinderfreibetrag - § 32 Einkommensteuergesetzt (EStG). Den gibt es insgesamt nur einmal und wird hälftig unter den Elternteilen aufgeteilt. Beantrag wird der in der Einkommensteuererklärung mit der Anlage KIND
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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      #3
      Wenn der Vater eine Einkommensteuererklärung einreicht, fügt er die Anlage Kind bei und trägt den halben Kindergeldanspruch ein.

      Die Mutter macht das ebenfalls. Die Günstigerprüfung erfolgt automatisch.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Wenn der Vater eine Einkommensteuererklärung einreicht, fügt er die Anlage Kind bei und trägt den halben Kindergeldanspruch ein.

        Die Mutter macht das ebenfalls. Die Günstigerprüfung erfolgt automatisch.
        Hallo Charlie,

        ich bin grad beim ausfüllen für genau das. Wo gebe ich denn die Hälfte der 8388,00EUR genau an oder reicht es wenn man das Kind einträgt? Danke im Voraus und Gruß

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          #5
          Einzutragen ist der Kindergeldanspruch oder die Hälfte davon, nicht der Kinderfreibetrag !
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            ok, Danke dir.

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