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    Leerstehende Gebäude

    Müssen in Niedersachsen leerstehende ehemalige landwirtschaftliche Gebäude angegeben werden?

    #2
    Müssen in Niedersachsen leerstehende ehemalige landwirtschaftliche Gebäude angegeben werden?
    Ja, wenn du Glück hast, darfst du sie aber als Hofstelle bei der Landwirtschaft erklären.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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