Erstmalige Vermietung - Anlage V

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  • knonix
    Neuer Benutzer
    • 19.01.2023
    • 2

    #1

    Erstmalige Vermietung - Anlage V

    Hallo,

    Da ich umgezogen bin, vermiete ich seit Juli 2022 mein altes Haus samt Garten an fremde. Was trage ich in Anlage V für Grundsteuer, Straßenreinigung, Müllabfuhr usw.? Trage ich nur 1/2 der Betrag in Zeile 47, oder trage ich der gesamte Betrag unter "Nur ausfüllen, wenn die Aufwendungen für das Gebäude nur teilweise Werbungskosten sind." und dann 1/2 des Betrags auf Zeile 47?

    Mit freundlichen Grüßen

  • be.assmann
    Erfahrener Benutzer
    • 08.03.2021
    • 162

    #2
    Ich bin mal gespannt, ob hier das sogenannte Zu- und Abflussprinzip gilt, welches oft bei persönlichen Steuererklärungen zur Jahresabgrenzung verwendet wird.
    Also wenn du z.B. die Gebäudeversicherung für 2022 im Januar gezahlt hast, dass die dann möglicherweise nicht mehr anteilig dem Mieter zugeordnet wird. Ich bin mir da nicht ganz sicher. Im Rahmen einer Erbengemeinschaft habe ich eine ähnliche Konstellation, die noch nicht geklärt und abgerechnet ist.
    Gruß be.assmann

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    • L. E. Fant
      Erfahrener Benutzer
      • 20.09.2013
      • 15381

      #3
      Ersteres .

      Kommentar

      • L. E. Fant
        Erfahrener Benutzer
        • 20.09.2013
        • 15381

        #4
        Zitat von be.assmann Beitrag anzeigen
        Also wenn du z.B. die Gebäudeversicherung für 2022 im Januar gezahlt hast, dass die dann möglicherweise nicht mehr anteilig dem Mieter zugeordnet wird
        Hier in unserem fröhlichen Steuerdiskussionsforum würd ich sagen, dass das tatsächlich anteilig absetzbar wäre. Trotzdem würd ich's zur Hälfte als voll absetzbar eintragen.

        Oder anders ausgedrückt: ich weiß es nicht wirklich

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        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45928

          #5
          Also wenn du z.B. die Gebäudeversicherung für 2022 im Januar gezahlt hast, dass die dann möglicherweise nicht mehr anteilig dem Mieter zugeordnet wird.
          Was spricht dagegen ? Es wird das Jahr betrachtet. Unser Gebäudeversicherer lässt die monatliche Zahlung ohne Zuschlag zu, es kann doch keinen Unterschied

          machen, ob ich die Jahresprämien in einem Betrag entrichte oder in 12 Monatsraten.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          • knonix
            Neuer Benutzer
            • 19.01.2023
            • 2

            #6
            Was mich stört ist, dass ich nirgendwo angeben kann, wie viele Monate das Haus vermietet wird. Oder habe ich was übersehen?

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            • L. E. Fant
              Erfahrener Benutzer
              • 20.09.2013
              • 15381

              #7
              Ja, das wird meiner Meinung nach nicht abgefragt.

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              • be.assmann
                Erfahrener Benutzer
                • 08.03.2021
                • 162

                #8
                Im Zweifelsfall kann man die Angabe unter Ergänzende Angaben machen.
                Gruß be.assmann

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