Grundsteuer Reform / 3 Wohnungen im MFH, welche Art von Grundstück?

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  • Brink
    Neuer Benutzer
    • 17.05.2017
    • 21

    #1

    Grundsteuer Reform / 3 Wohnungen im MFH, welche Art von Grundstück?

    Hallo,

    Zu Anlage Grundstück:

    1. Angaben zur Grundstücksart.

    Welche Art des Grundstücks muss hier angegeben werden?
    Ein Dreifamilienhaus gibt es nicht als Auswahl, nur Einfamilien- und Zweifamilienhaus.

    Vielen Dank für die Hilfestellungen.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45932

    #2
    Wenn es kein Wohnungseigentum ist, dann ist Mietwohngrundstück zutreffend.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Brink
      Neuer Benutzer
      • 17.05.2017
      • 21

      #3
      Eigentümer ist ein Ehepaar, dann wäre Wohnungseigentum auszuwählen?

      Wieso gibt es denn die Auswahl zu Einfamilienhaus und Zweifamilienhaus, denn alles könnte unter Wohnungseigentum laufen?

      Danke schon mal.

      Kommentar

      • Sepp
        Erfahrener Benutzer
        • 03.07.2022
        • 364

        #4
        zur Ergänzung der Ausführungen von Charlie:

        Auszug aus der Anleitung:

        Einfamilienhaus:
        Einfamilienhäuser sind Wohngrundstücke, die eine Wohnung enthalten und kein Wohnungseigentum sind.

        Zweifamilienhaus:
        Zweifamilienhäuser sind Wohngrundstücke, die zwei Wohnungen enthalten und kein Wohnungseigentum sind.


        Mietwohngrundstück:
        Mietwohngrundstücke sind Grundstücke, die zu mehr als 80 % der Wohn- und Nutzfläche Wohnzwecken dienen und nicht Ein- und Zweifamilienhäuser oder Wohnungseigentum sind. Das gilt auch, wenn sich die Wohnungen in unterschiedlichen Gebäuden befinden.


        Wohnungseigentum:
        Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung und der dazugehörende Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum. Das Sondereigentum kann auch an Räumen in einem noch nicht errichteten Gebäude eingeräumt werden. In einem solchen Fall liegt ein unbebautes Grundstück vor.


        Viele Grüße
        Sepp
        Zuletzt geändert von Sepp; 19.01.2023, 16:31.

        Kommentar

        • Brink
          Neuer Benutzer
          • 17.05.2017
          • 21

          #5
          es sollte sich jedoch um Wohneigentum handeln, oder verstehe ich da etwas falsch?

          Kommentar

          • Sepp
            Erfahrener Benutzer
            • 03.07.2022
            • 364

            #6
            Wenn das Ehepaar Eigentümer aller drei Wohnungen ist, dürfte eher "Mietwohngrundstück" zutreffen.

            Aber das kann dir hier keiner definitiv sagen, denn wir kennen die Grundbuchauszüge und die konkreten Verhältnisse nicht und wissen nicht,
            ob da dann nicht doch Wohnungseigentum vorliegt.

            Wie kommst eigentlich Du jetzt in's Spiel?
            Machst Du die Erklärung für dieses Ehepaar
            oder war mit "Eigentümer ist ein Ehepaar" Du selbst und Ehegatte gemeint?

            Gruß
            Sepp

            Kommentar

            • Brink
              Neuer Benutzer
              • 17.05.2017
              • 21

              #7
              Guten Morgen,

              ich habe nun die Erklärung mit Mietwohngrundstück erstellt, da ich nach dem Ausschluss Prinzip eigentlich nur dies übrig bleibt. Es besteht ein verwandtschaftliches Verhältnis zu den Eigentümern.

              Vielen Grüße und vielen Dank an alle.

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