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Grundsteuer Niedersachsen, 3 Flurstücke

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    Grundsteuer Niedersachsen, 3 Flurstücke

    Habe 3 Flur Stücke
    1 bebautes und der Rest ist nen Weg. Von der Öffentlichkeit genutzt. Und diese sollen aber Steuerbefreit sein, weil es eine Verkehrsfläche ist. Siehe Foto. FA sagt das muss mit in die bebaute Fläche aufgeführt werden. Können aber nicht sagen warum. Ist eben so. Es ist aber als Verkehrsfläche in meinem Kaufvertrag aufgeführt. Die Stadt mäht da den Rasen etc und das Stück ist ganz klar von meinem Grundstück abgegrenzt. Dann hätte ich ja auch den Zaun neu ziehen können und hätte damit weit mehr m². Aber was stimmt denn? Habe Probleme das zu glauben. Vorallem wenn man dafür noch Steuern zahlen soll. Die Mitarbeiter vom FA wirkten jetzt auch nicht so kompetent. Die Abgabe hängt jetzt nur daran. Danke für die Hilfe
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    Diese Galerie hat 3 Bilder

    #2
    Privatwege werden tatsächlich regelmäßig ganz oder anteilig den wirtschaftlichen Einheiten (bebauten Grundstücken) zugeordnet, die

    darüber erschlossen werden. Dass auf dem Weg tatsächlich öffentlicher Verkehr stattfindet, kannst du nur unter Ergänzende Angaben vermerken.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Wow...
      da bin ich echt baff. Gerade weil man das auch auswählen und anklicken kann.
      Jetzt geändert. Und tatsächlich kein Fehler mehr.
      Bin mal später auf die Rechnung gespannt

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