Guten Abend allerseits.
Für die Steuerliche Förderung energetischer Maßnahmen wird immer darauf hingewiesen, dass eine Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens
einzureichen ist. Mittlerweile hat mir der Fensterbauer die Bescheinigung erstellt.
Muss ich das auch einreichen, wenn ich die Steuererklärung online abgebe und wenn ja: Wie lade ich den Schrieb hoch?
Viele Grüße
Heiko
Für die Steuerliche Förderung energetischer Maßnahmen wird immer darauf hingewiesen, dass eine Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens
einzureichen ist. Mittlerweile hat mir der Fensterbauer die Bescheinigung erstellt.
Muss ich das auch einreichen, wenn ich die Steuererklärung online abgebe und wenn ja: Wie lade ich den Schrieb hoch?
Viele Grüße
Heiko
Kommentar