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Anlage Energetische Maßnahmen: Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens

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    Anlage Energetische Maßnahmen: Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens

    Guten Abend allerseits.

    Für die Steuerliche Förderung energetischer Maßnahmen wird immer darauf hingewiesen, dass eine Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens
    einzureichen ist. Mittlerweile hat mir der Fensterbauer die Bescheinigung erstellt.
    Muss ich das auch einreichen, wenn ich die Steuererklärung online abgebe und wenn ja: Wie lade ich den Schrieb hoch?
    Viele Grüße
    Heiko

    #2
    Die Belegnachreichung findest Du hier: https://www.elster.de/eportal/formul...egnachreichung

    Grundsätzlich sollen keine Unterlagen unaufgefordert zugesandt werden. Ob die bei energetischen Maßnahmen standardmäßig angefordert werden weiß ich aber nicht.

    Kommentar


      #3
      Die werden standartmäßig von den FAs angefordert, da dies der einzige Nachweis ist, dass es sich tatsächlich um eine geförderte Maßnahme handelt.

      Am besten aber vorher selber mal draufschauen, ob bei der durchgeführten maßnahme überhaupt die Grenzwerte eingehalten wurden (Auf der Bescheinigung steht jeweils der maximal zulässige Wert und der erreichte Wert durch die Maßnahme). Sofern der maximale Wert überschitten wurde, kann mna sich die Anlage energetische Maßnahmen sparen und dirkt zu den handwerkerleistungen nach § 35 a EStG übergehen.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
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