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Grundsteuer Sachsen, landwirtschaftliche Nutzungen und Grundvermögen

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    Grundsteuer Sachsen, landwirtschaftliche Nutzungen und Grundvermögen

    Hallo,

    ich habe folgende Fragen zu landwirtschaftlich genutzten Flächen in Sachsen sowie deren Abgrenzung vom Grundvermögen und wäre für einen Rat dankbar:

    1. Ein Landwirtschaftsbetrieb hat eine Zufahrt, die sowohl zum Wohngebäude als auch dem Stall und der Scheune führt. Wie ist diese Zufahrt dem land- und forstwirtschaftlichen bzw. dem Grundvermögen zuzurechnen? Ist es hier zum Beipspiel möglich, die Nutzung der Zufahrt zu 50 % dem Grundvermögen und zu 50 % der Landwirtschaft zuzuordnen?

    2. In einer anderen zum Landwirtschaftsbetrieb gehörenden landwirtschaftlich genutzten Fläche (Gründland) ist ein kleiner nicht befestiger Weg enthalten, welcher der Zufahrt auf diese Fläche dient. Welcher Nutzung ist dieser kleine Weg in diesem Fall zuzuordnen?

    3. Zur Landwirtschaft gehört noch eine andere als Grünland genutzte Fläche, die in einem anderen Finanzamt geführt wird und somit separat erklärt werden muss. Auf der Fläche befindet sich ein kleines Gebäude (eine Art Schuppen), das früher landwirtschaftlich genutzt wurde, inzwischen aber nicht mehr genutzt wird, unter anderem wegen des bereits einfallenden Daches. Welcher Nutzung ist die Fläche des Schuppens in diesem Fall zuzuordnen?

    Vielen Dank und beste Grüße

    #2
    Ist es hier zum Beipspiel möglich, die Nutzung der Zufahrt zu 50 % dem Grundvermögen und zu 50 % der Landwirtschaft zuzuordnen?
    Ja, das ist eine sachgerechte Aufteilung.

    Welcher Nutzung ist dieser kleine Weg in diesem Fall zuzuordnen?
    Solche Nebenflächen muss man unter der Nutzung Hofstelle erfassen. Waldwege werden allerdings bis 5 m Breite der Forstwirtschaft zugeordnet

    Zu 3: Ein nicht mehr benutzbares Gebäude ist m. E. überhaupt nicht mehr zu erklären, ansonsten wäre das auch Hofstelle.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für die schnelle Antwort, das ist sehr hilfreich.

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