Hallo!
Meine Eltern und ich haben auf einem Kirchengrund (Erbbaurecht) gemeinsam ein 2-Fam.Haus gebaut, meinen Eltern gehört die Wohnung im EG, mir die OG-Wohnung. Das Grundstück haben wir gemeinsam gepachtet.
Es sind 2 Aktenzeichen für die Grundsteuererklärung vorhanden.
1. Muss ICH jetzt auf meinem Formular *Anlage Grundstück* die gesamte Grundstücksfläche eintragen und dann bei wirtschaftlicher Einheit 1/2 notieren?
Und wo das Kreuz machen: Nur bei *sie sind Erbbauberechtigter* oder zusätzlich bei *Gebäude wurde auf fremden Grund errichtet*???
2. Im Hauptvordruck bzgl. Eigentumsverhältnis:
Bei MIR *Alleineigentum einer natürlichen Person* und bei meinen Eltern *Ehegatten* oder liegt doch ein anderes Eigentumsverhältnis vor?
Und was ist dann der Anteil der wirtschaftlichen Einheit, bei mir 1/1 und bei meinen Eltern 1/2???
Je mehr ich mich damit beschäftige umso unlogischer wird das für mich.
Meine Eltern und ich haben auf einem Kirchengrund (Erbbaurecht) gemeinsam ein 2-Fam.Haus gebaut, meinen Eltern gehört die Wohnung im EG, mir die OG-Wohnung. Das Grundstück haben wir gemeinsam gepachtet.
Es sind 2 Aktenzeichen für die Grundsteuererklärung vorhanden.
1. Muss ICH jetzt auf meinem Formular *Anlage Grundstück* die gesamte Grundstücksfläche eintragen und dann bei wirtschaftlicher Einheit 1/2 notieren?
Und wo das Kreuz machen: Nur bei *sie sind Erbbauberechtigter* oder zusätzlich bei *Gebäude wurde auf fremden Grund errichtet*???
2. Im Hauptvordruck bzgl. Eigentumsverhältnis:
Bei MIR *Alleineigentum einer natürlichen Person* und bei meinen Eltern *Ehegatten* oder liegt doch ein anderes Eigentumsverhältnis vor?
Und was ist dann der Anteil der wirtschaftlichen Einheit, bei mir 1/1 und bei meinen Eltern 1/2???
Je mehr ich mich damit beschäftige umso unlogischer wird das für mich.
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