Großbuchstabe E für Energiepauschale aus Lohnsteuerbescheinigung in Anlage N 2022

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  • Lyanna
    Neuer Benutzer
    • 26.11.2020
    • 4

    #1

    Großbuchstabe E für Energiepauschale aus Lohnsteuerbescheinigung in Anlage N 2022

    Kann man den "bescheinigten Großbuchstaben" E für die gezahlte Energiepauschale aus der Lohnsteuerbescheinigung mit Mein Elster irgendwo in Anlage N oder dem Hauptvordruck der Einkommenssteuererklärung angeben oder muss man dazu in den Formularen für das Jahr 2022 gar keine zusätzlichen Angaben machen, wenn die Energiepauschale mit dem Lohn ausgezahlt wurde?
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15381

    #2
    Letzteres.

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45932

      #3
      Wenn der AG ausbezahlt hat, ist es nicht schlimm, dass man dazu nichts angeben kann oder muss, die Steuerberechnung stimmt ja in diesen Fällen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

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