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Grundsteuer Elster / Land und Forstwirtschaft

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    Grundsteuer Elster / Land und Forstwirtschaft

    Hallo zusammen,

    folgendes Thema. Ich habe ein Flurstück dass ich der Land- und Forstwirtschaft zuweisen muss also für die ich dieses Formular ausfüllen muss.
    Jetzt steht auf Bayern Atlas gemischte Nutzung für einen Teil. Bei gemischter Nutzung ist eine Scheune, die ich, wie ich denke rausgefunden zu haben, als Hofstelle deklarieren sollte. Die ist zwar schon Baufällig und nicht mehr genutzt, aber ich wüsste sonst nichts. Ist das korrekt?
    Auf der Fläche dieser gemischten Nutzung steht noch eine Garage. Diese wird privat für PKW genutzt und gehört meiner Meinung nach eigentlich zum Haupthaus das auf einem anderen Flurstück steht. Was mache ich denn mit diesem Teil der "gemischten Nutzung" und der Garage? Also wo eintragen?

    Danke!

    #2
    Die Teilfläche mit der Garage wirst du der Erklärung für das Grundvermögen (Haupthaus) zuordnen müssen. Das geht über Zähler und Nenner

    in Zeile 6 der Anlage Grundstück. Wenn die Garage selbst weniger als 50 m² Nutzfläche hat, ist sie bei den Gebäuden mit 0 m² zu erfassen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke schonmal, hatte ich schon vermutet, aber war dann unsicher wegen: Würde mir dann aber auf die Gesamt qm Zahl des Flurstücks nicht ein Teil fehlen in der Erklärung der Land und Forstwirtschaft? Ich dachte bei Nutzung muss ich da gesamt auf die qm kommen die das gesamte Flurstück halt hat.

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        #4
        Würde mir dann aber auf die Gesamt qm Zahl des Flurstücks nicht ein Teil fehlen in der Erklärung der Land und Forstwirtschaft?
        Natürlich, aber das macht nichts.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Sorry aber ich hab mich denk ich selbst verwirrt. Nochmal. Die Erklärung für das Grundvermögen, also Haupthaus, hat aber ein anderes Aktenzeichen. Wenn ich dann die Garage vom Aktenzeichen für LuF eintrage, passt das noch? Krieg ich da keine Fehlermeldung?

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            #6
            Die Erklärung für das Grundvermögen, also Haupthaus, hat aber ein anderes Aktenzeichen. Wenn ich dann die Garage vom Aktenzeichen für LuF eintrage, passt das noch?
            Wenn es sich um eine PKW Garage handelt, die der Wohnnutzung zuzuordnen ist, gehört sowohl die Fläche, auf der sie steht, wie auch die Nutzfläche

            in die Erklärung für den Wohnteil (Grundvermögen), die Nutzfläche ggf. mit 0 m². Der m²-Anteil am Grund und Boden muss über Zähler und Nenner in

            Zeile 6 der Anlage Grundstück gesteuert werden. In der Erklärung für die Landwirtschaft entfallen die Flächen, die beim Grundvermögen erfasst wurden.

            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Das heißt aber für mich ich kann auf ein Aktenzeichen dann Grundvermögen packen und LuF? Ich find das echt kompliziert, tut mir leid.

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                #8
                Das heißt aber für mich ich kann auf ein Aktenzeichen dann Grundvermögen packen und LuF? I
                Man muss Flurstücke, die anteilig zum Grundvermögen und anteilig zur Landwirtschaft gehören, auf die jeweiligen Aktenzeichen

                aufteilen, anders geht das gar nicht. Das ist doch nicht kompliziert. Entweder über Zähler und Nenner oder über die Nutzungen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Na wenn man das "darf". Irgendwie dachte ich immer wenn ich jetzt ein Aktenzeichen habe das derzeit auf Land- und Forstwirtschaft läuft dass ich das nicht aufteilen darf auf ein anderes Aktenzeichen das eben Grundvermögen ist.

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                    #10
                    Dich irritiert, dass die Garage auf einem anderen Flurstück steht. Würden alle Gebäude auf dem gleichen Flurstück stehen,

                    müsstest du das Flurstück ebenfalls aufteilen. Der Wohnteil samt Umgriff gehört jetzt nun mal zum Grundvermögen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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