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Grundlegende Frage zwecks Einspruch und spaeterer Aenderung Erklaerung

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    Grundlegende Frage zwecks Einspruch und spaeterer Aenderung Erklaerung

    Guten Morgen,

    nachdem mir hier schon sehr gut geholfen wurde habe ich kurz vor Abgabe meiner Erklaerung noch einige Fragen:

    1. Ist die von mir abgegebene Erklaerung im Nachhinein noch aenderbar?
    Ich weiß, dass ich bis 31.01.2022 noch Aenderungen machen kann,
    aber wie verhaelt es sich mit vergessenen oder irrtuemlichen Angaben?
    Mir ist zum Beispiel gerade erst folgende Frage eingefallen:

    2. Gibt es in der Anlage Grundstueck (GW2) einen Bereich, auf dem ich deklarieren muss,
    dass wir einen Teich haben, mit dem wir die im hinteren Teil des Grundstueckes befindlichen
    Obstbaeume, Bienenzucht etc versorgen? Wir nutzen die seitens der Stadt
    "als gruene Oase" ausgewiesene Flaeche fuer nachhaltige Bebauung.

    Entschuldigt bitte diese sehr laienhaft ausgedrueckte Frage - ich hoffe eben dass ich auch nach mehrfachem
    Durchschauen von GW2 dort nichts uebersehen habe.

    Besonders aber geht es mir mit dieser auch wichtigen Frage 2 um Frage 1 ... was ist, wenn ich das Ganze nun zum 31.1.23 absende
    und mir ein Nachteil entsteht - ist das noch "nachtraegllich aenderbar"?


    3. Wie in 2. geschrieben, gibt es seitens der Stadt Erfurt /Bauaufsicht diese "Erhaltung der gruenen Oase". Dem entsprechen wir auch gern.
    (daher auch Bienen und Obstbaeume dort)
    Wir haben aus diesem Grund 2 abschlaegige Bauvoranfragen vorliegen - aber das Land ist als Bauland ausgewiesen - was kann ich hier tun?
    Sicher ist hier das Finanzamt zustaendig oder?


    4. Und nun die wichtigste aller Fragen in zwei Teilen:
    Ich gehe davon aus, dass ich in kommender Zeit einen neuen Grundsteuerbescheid bekomme.
    Wird dort schon der entgueltige Betrag festgesetzt oder kann dem noch etwas folgen?
    Sollte ich daher auf jeden Fall Einspruch gegen den neuen Bescheid einlegen?

    Ich danke euch vorab eurer Antworten gesondert fuer das Lesen meiner Zeilen.

    Freundliche Gruesze und einen schoenen Tag zu euch




    #2
    Zu 1. und 4., mit Bienen weiß ich nicht Bescheid:

    Du kannst jederzeit eine berichtigte Erklälrung hinterherschicken, solange du noch keinen Bescheid hast. Korrektur der ursprünglichen Erklärung geht nicht. Nach Bescheiderhalt kann ein Einspruch bei falschen oder fehelrhaften Angaben sinnvoll sein. Der Grundsteuerbescheid der Gemeinde wird sicher erst 2024 oder später kommen, die haben ja noch gar keine neuen Hebesätze festgesetzt.

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      #3
      Ich danke dir fuer die schnelle Antwort! Schoenes Wochenende spaeter.

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        #4
        zu 1: wenn du noch keine Bescheide vom Finanzamt bekommen hast, kannst eine eine korrigierte Erklärung einreichen, ansonsten musst du einen Einspruch einlegen.

        zu 2: einen Teich brauchst in GW2 nicht angeben, das ist völlig unerheblich.

        zu 3: Fragen zum Baurecht werden hier nicht beantwortet, hier geht nur um Fragen zur Besteuerung; wende dich da mal an das zuständige Bauamt.

        zu 4: du bekommst den Grundsteuerbescheid erst 2024 von deiner Gemeinde. Du bekommst demnächst erst einmal vom Finanzamt die Bescheide zum Grundsteuerwert und zum Grundsteuermessbetrag. Ob du Einspruch einlegen willst, musst du selber entscheiden. Wenn die beiden Bescheide vom FA schlüssig sind, sehe ich zwar keinen Grund, aber bitte.
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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          #5
          Danke auch dir ...

          zu 3.) fuer alle Ebenso-Interessierten und Mitlesenden das Ergebnis hier:

          Ich habe mit dem Bauamt telefoniert und mir hilft eine planungsrechtliche Stellungnahme und/oder eine Bauvoranfrage weiter,
          mittels der geprueft wird, ob die Ausweisung als Bauland hier zutrifft und ggflls durch FA gaendert werden kann.

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