Guten Morgen,
nachdem mir hier schon sehr gut geholfen wurde habe ich kurz vor Abgabe meiner Erklaerung noch einige Fragen:
1. Ist die von mir abgegebene Erklaerung im Nachhinein noch aenderbar?
Ich weiß, dass ich bis 31.01.2022 noch Aenderungen machen kann,
aber wie verhaelt es sich mit vergessenen oder irrtuemlichen Angaben?
Mir ist zum Beispiel gerade erst folgende Frage eingefallen:
2. Gibt es in der Anlage Grundstueck (GW2) einen Bereich, auf dem ich deklarieren muss,
dass wir einen Teich haben, mit dem wir die im hinteren Teil des Grundstueckes befindlichen
Obstbaeume, Bienenzucht etc versorgen? Wir nutzen die seitens der Stadt
"als gruene Oase" ausgewiesene Flaeche fuer nachhaltige Bebauung.
Entschuldigt bitte diese sehr laienhaft ausgedrueckte Frage - ich hoffe eben dass ich auch nach mehrfachem
Durchschauen von GW2 dort nichts uebersehen habe.
Besonders aber geht es mir mit dieser auch wichtigen Frage 2 um Frage 1 ... was ist, wenn ich das Ganze nun zum 31.1.23 absende
und mir ein Nachteil entsteht - ist das noch "nachtraegllich aenderbar"?
3. Wie in 2. geschrieben, gibt es seitens der Stadt Erfurt /Bauaufsicht diese "Erhaltung der gruenen Oase". Dem entsprechen wir auch gern.
(daher auch Bienen und Obstbaeume dort)
Wir haben aus diesem Grund 2 abschlaegige Bauvoranfragen vorliegen - aber das Land ist als Bauland ausgewiesen - was kann ich hier tun?
Sicher ist hier das Finanzamt zustaendig oder?
4. Und nun die wichtigste aller Fragen in zwei Teilen:
Ich gehe davon aus, dass ich in kommender Zeit einen neuen Grundsteuerbescheid bekomme.
Wird dort schon der entgueltige Betrag festgesetzt oder kann dem noch etwas folgen?
Sollte ich daher auf jeden Fall Einspruch gegen den neuen Bescheid einlegen?
Ich danke euch vorab eurer Antworten gesondert fuer das Lesen meiner Zeilen.
Freundliche Gruesze und einen schoenen Tag zu euch
nachdem mir hier schon sehr gut geholfen wurde habe ich kurz vor Abgabe meiner Erklaerung noch einige Fragen:
1. Ist die von mir abgegebene Erklaerung im Nachhinein noch aenderbar?
Ich weiß, dass ich bis 31.01.2022 noch Aenderungen machen kann,
aber wie verhaelt es sich mit vergessenen oder irrtuemlichen Angaben?
Mir ist zum Beispiel gerade erst folgende Frage eingefallen:
2. Gibt es in der Anlage Grundstueck (GW2) einen Bereich, auf dem ich deklarieren muss,
dass wir einen Teich haben, mit dem wir die im hinteren Teil des Grundstueckes befindlichen
Obstbaeume, Bienenzucht etc versorgen? Wir nutzen die seitens der Stadt
"als gruene Oase" ausgewiesene Flaeche fuer nachhaltige Bebauung.
Entschuldigt bitte diese sehr laienhaft ausgedrueckte Frage - ich hoffe eben dass ich auch nach mehrfachem
Durchschauen von GW2 dort nichts uebersehen habe.
Besonders aber geht es mir mit dieser auch wichtigen Frage 2 um Frage 1 ... was ist, wenn ich das Ganze nun zum 31.1.23 absende
und mir ein Nachteil entsteht - ist das noch "nachtraegllich aenderbar"?
3. Wie in 2. geschrieben, gibt es seitens der Stadt Erfurt /Bauaufsicht diese "Erhaltung der gruenen Oase". Dem entsprechen wir auch gern.
(daher auch Bienen und Obstbaeume dort)
Wir haben aus diesem Grund 2 abschlaegige Bauvoranfragen vorliegen - aber das Land ist als Bauland ausgewiesen - was kann ich hier tun?
Sicher ist hier das Finanzamt zustaendig oder?
4. Und nun die wichtigste aller Fragen in zwei Teilen:
Ich gehe davon aus, dass ich in kommender Zeit einen neuen Grundsteuerbescheid bekomme.
Wird dort schon der entgueltige Betrag festgesetzt oder kann dem noch etwas folgen?
Sollte ich daher auf jeden Fall Einspruch gegen den neuen Bescheid einlegen?
Ich danke euch vorab eurer Antworten gesondert fuer das Lesen meiner Zeilen.
Freundliche Gruesze und einen schoenen Tag zu euch
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