Hallo zusammen,
ich habe mich durch einige Seiten gesucht und die Suchfunktion brachte bei mir auch kein zufriedenstellendes Ergebnis. Daher meine Frage, möglicherweise kann mir ja jemand hier helfen:
Neben unserem Wohnhaus mit Garten (Grundsteuer B, eigenes Aktenzeichen, Eingabe fertig) haben wir noch ein 2200 qm großes Grundstück, das unter Land- und forstwirtschaftlichen Betrieb fällt und für das bislang Grundsteuer A fällig wurde (einige wenige Euro im Jahr). Ich habe dafür auch ein separates Aktenzeichen für LuF-Betrieb vom FA erhalten (aber sonst keine ergänzenden Daten) und alles soweit eingeben können, nur bei der Nutzungsart bin ich mir unsicher. Das Grundstück grenzt unmittelbar an unser Wohnhaus und den Garten und wird de facto als erweiterter Garten (Wiesen, wenige alte Obstbäume, alter Baumbestand) genutzt (kein Bauland, da Landschaftsschutzgebiet). Im alten EW-Bescheid wird es als "Stückländerei" bezeichnet (was es aber nach der Grundsteuerreform wohl nicht mehr gibt?). Im Geoportal für NRW (https://grundsteuer-geodaten.nrw.de/) finde ich nur die Angabe: Landwirtschaftliche Nutzung = keine Angaben, Forstwirtschaftliche Nutzung = keine Angaben, weitere zuzuordnende Flächen (ggf. Nutzungen (1) - (34) = Garten 2200 qm und Wohnbaufläche = 457 (letzteres ist unser Wohnhaus mit Garten, das ich in der Grundsteuer B mit eigenem Az. angegeben habe; das Flustück ist insoweit geteilt). BoRiW ist für das Flurstück insgesamt 185 EUR.
Meine konkreten Fragen:
1. Bei der Durchsicht der Nutzungsarten für LuF bin ich nicht so recht fündig geworden: wie gesagt, Stückländerei etc. gibt es nicht mehr. Kleingarten ist es m.E. auch nicht. Ist es dann als Brachland Landwirtschaftlicher Betrieb oder ist es Forstwirtschaft oder sollte ich die m2 auf- und zuteilen (wenn ja wie)?
2. Wenn Landwirtschaftlicher Betrieb muss ich dann die durchschnittliche EMZ angeben (2200 (bzw. geringerer Anteil) x 0,4 (das ist bei uns die angegebene dEMZ/m2). Wie gesagt: wir ziehen keine Nutzungen (wie ein Land- oder Forstwirt) daraus. Kann ich dann bei EMZ 0 eintragen?
3. Oder hätte ich vom FA dazu noch mehr Daten bekommen müssen (bei meinem Wohngrundstück hatte ich eine zusätzliche Anlage mit Daten bekommen)?
Eigentlich möchte ich ja den alten EW bzw. seine Entsprechung erreichen (bzw. sollte sich durch die Reform ja keine Verteuerung ergeben). Oder müsste es in der Grundsteuer B erfasst werden, aber dann fürchte ich, dass eine viel höhere Grundsteuer fällig wird (da der Hebesatz bei uns für B doppelt so teuer ist wie bei A?
Ganz herzlichen Dank fürs bis hier lesen und für mögliche Antworten.
Bronco
ich habe mich durch einige Seiten gesucht und die Suchfunktion brachte bei mir auch kein zufriedenstellendes Ergebnis. Daher meine Frage, möglicherweise kann mir ja jemand hier helfen:
Neben unserem Wohnhaus mit Garten (Grundsteuer B, eigenes Aktenzeichen, Eingabe fertig) haben wir noch ein 2200 qm großes Grundstück, das unter Land- und forstwirtschaftlichen Betrieb fällt und für das bislang Grundsteuer A fällig wurde (einige wenige Euro im Jahr). Ich habe dafür auch ein separates Aktenzeichen für LuF-Betrieb vom FA erhalten (aber sonst keine ergänzenden Daten) und alles soweit eingeben können, nur bei der Nutzungsart bin ich mir unsicher. Das Grundstück grenzt unmittelbar an unser Wohnhaus und den Garten und wird de facto als erweiterter Garten (Wiesen, wenige alte Obstbäume, alter Baumbestand) genutzt (kein Bauland, da Landschaftsschutzgebiet). Im alten EW-Bescheid wird es als "Stückländerei" bezeichnet (was es aber nach der Grundsteuerreform wohl nicht mehr gibt?). Im Geoportal für NRW (https://grundsteuer-geodaten.nrw.de/) finde ich nur die Angabe: Landwirtschaftliche Nutzung = keine Angaben, Forstwirtschaftliche Nutzung = keine Angaben, weitere zuzuordnende Flächen (ggf. Nutzungen (1) - (34) = Garten 2200 qm und Wohnbaufläche = 457 (letzteres ist unser Wohnhaus mit Garten, das ich in der Grundsteuer B mit eigenem Az. angegeben habe; das Flustück ist insoweit geteilt). BoRiW ist für das Flurstück insgesamt 185 EUR.
Meine konkreten Fragen:
1. Bei der Durchsicht der Nutzungsarten für LuF bin ich nicht so recht fündig geworden: wie gesagt, Stückländerei etc. gibt es nicht mehr. Kleingarten ist es m.E. auch nicht. Ist es dann als Brachland Landwirtschaftlicher Betrieb oder ist es Forstwirtschaft oder sollte ich die m2 auf- und zuteilen (wenn ja wie)?
2. Wenn Landwirtschaftlicher Betrieb muss ich dann die durchschnittliche EMZ angeben (2200 (bzw. geringerer Anteil) x 0,4 (das ist bei uns die angegebene dEMZ/m2). Wie gesagt: wir ziehen keine Nutzungen (wie ein Land- oder Forstwirt) daraus. Kann ich dann bei EMZ 0 eintragen?
3. Oder hätte ich vom FA dazu noch mehr Daten bekommen müssen (bei meinem Wohngrundstück hatte ich eine zusätzliche Anlage mit Daten bekommen)?
Eigentlich möchte ich ja den alten EW bzw. seine Entsprechung erreichen (bzw. sollte sich durch die Reform ja keine Verteuerung ergeben). Oder müsste es in der Grundsteuer B erfasst werden, aber dann fürchte ich, dass eine viel höhere Grundsteuer fällig wird (da der Hebesatz bei uns für B doppelt so teuer ist wie bei A?
Ganz herzlichen Dank fürs bis hier lesen und für mögliche Antworten.
Bronco
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