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Grundsteuererklärung / Eigentumsverhältnisse

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    Grundsteuererklärung / Eigentumsverhältnisse

    Hallo,

    2 Brüder besitzen jeweils zur Hälfte eine Eigentumswohnung.

    Zu Punkt 4 Angabe zu den Eigentümern/Beteiligten

    Welcher Punkt ist hier zu wählen?


    Vielen Dank bereits für die Tipps.

    #2
    Wenn sie keine Erbengemeinschaft sind und auch keine GbR gegründet haben, dann ist das eine Bruchteilsgemeinschaft.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank,

      Weder eine Erbengemeinschaft, da Schenkung, noch eine GbR.

      Die Bruchteilgemeinschaft hatte ich schon ausgewählt, dann gab es dann Fehlermeldungen bei der Angabe zu den Eigentümern, sodass keine Namen und Steuer-Ident-Nr. wohl eingetragen werden müssen.

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        #4
        Es sind Angaben zum Namen von Gemeinschaften ohne geschäftsüblichen Namen erforderlich. Da trägt man dann sowas wie Grundstücksgemeinschaft Karl und Erwin Müller ein.
        Oder was war der Fehler

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          #5
          Es sind Angaben zum Namen von Gemeinschaften ohne geschäftsüblichen Namen erforderlich
          Den Eingabebereich dafür muss man erst aufklappen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Fehlermeldung:

            eine Erbengemeinschaft und Bruchteilsgemeinschaft muss die Gemeinschaft im Abschnitt "Angaben zu Erbengemeinschaften, Bruchteilsgemeinschaften und Gemeinschaften ohne geschäftsüblichen Namen" angegeben werden.

            Ich habe bereits die Namen in unterschiedlichen Datenfeldern eingegeben und bekomme immer wieder diese Fehlermeldung. Ohne Angabe von Namen macht für mich keinen Sinn

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              #7
              Bitte den genauen Text der Fehlermeldung hier einstellen !
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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