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Grundsteuer Sachsen Anhalt - Flurstück für Straßenverkehrsfläche

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    Grundsteuer Sachsen Anhalt - Flurstück für Straßenverkehrsfläche

    Hallo Forum,

    meine Eigentumswohnung befindet sich in einem Mehrfamilienhaus. Neben der Wohnfläche vom Gebäude gibt es zusätzlich ein zweites Flurstück "Straßenverkehrsfläche" (Zufahrt zu den Hauseingängen). Lt. einer Recherche sollten solche Flächen von der Grundsteuer befreit sein.

    Kann mir jemand mitteilen, ob es richtig ist, dass das Flurstück "Straßenverkehrsfläche" nicht in der Grundsteuererklärung aufzunehmen ist?

    Vielen Dank!
    DiB

    #2
    Kann mir jemand mitteilen, ob es richtig ist, dass das Flurstück "Straßenverkehrsfläche" nicht in der Grundsteuererklärung aufzunehmen ist?
    In der Regel muss man die aufnehmen, die Finanzämter schlagen diese Wegeflächen ganz oder anteilig den wirtschaftlichen Einheiten zu,

    die über sie erschlossen werden. Dass darauf öffentlicher Verkehr stattfindet, kann man nur unter Ergänzende Angaben vermerken.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,

      vielen Dank für die schnelle Antwort!
      Ich werde das in den „Ergänzenden Angaben“ vermerken.

      Im unten stehenden Link habe ich folgende Info gefunden.
      M. E könnte das zutreffen, da diese Straße ja auch ein unbebautes Grundstück ist. (?)
      Mir ist nur noch nicht bekannt, was es mit Widmung und Indienststellung auf sich hat.


      https://www.haufe.de/recht/deutsches..._HI889345.html

      Die Grundsteuer / 2.2 Dem öffentlichen Verkehr dienende Straßen, Wege, Plätze.

      Widmung und Indienststellung erforderlich

      Dem öffentlichen Verkehr dienende Straßen, Wege und Plätze sind auch in Privateigentum von der Grundsteuer befreit, wenn sie durch Widmung im Sinne des Straßenrechts und durch Indienststellung zu einer öffentlichen Sache geworden sind und auf ihnen ein öffentlicher Verkehr tatsächlich stattfindet.

      Vielen Grüße!
      DiB

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        #4
        Das mit der Widmung stimmt allerdings nicht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ich empfehle mal einen Blick auf folgenden Link: https://de.wikipedia.org/wiki/Widmun...und_Wegerecht)

          Da gibt es - wie ich meine - eine sehr gute Beschreibung zur "Widmung" und weitere Links zu den Landes-Straßengesetzen.
          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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            #6
            Vielen Dank!

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