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Anlage KAP Zinsen aus Inland und Ausland

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    Anlage KAP Zinsen aus Inland und Ausland

    Hi,

    ich habe schon einige Forumsbeiträge durchgelesen und kapiere es leider immer noch nicht genau. Auch Youtube erklärt mir meine Situation nicht wie ich sie habe.

    Ich verstehe leider immer noch nicht wie genau ich die erhaltenen Zinsen der deutschen Banken und die der Ausländischen eintragen muss.


    Es gibt insgesamt185 Zinsen aus Deutschland für die ich einen Freistellungsauftrag erteilt habe,
    dann noch zusätzlich 892 Zinsen aus dem Ausland. - Deshalb ist Abgabe der KAP pflicht


    1.
    Trage ich die 185 Zinsen bei Blatt 3 Nr. 7 Kapitaleinkünfte ein ( die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben)
    Dann bei Blatt 4 Nr 16 die verwendeten 185 In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag
    Und die ausländischen 892 Zinsen bei Blatt 4 Nr 19 ( die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben)

    oder 2
    Alles, weil ich den Pauschbetrag benutzt habe und dadurch ja kein inländischer Steuerabzug stattfand, auf Blatt 4 bei Nr. 18 (inländische Einkünfte) und Nr 19 (ausländische Einkünfte) ein


    Danke für jegliche Information
    Luke

    #2
    Wenn du im Inland tatsächlich 185 € Sparer-Pauchbetrag beansprucht hast und keine Kapitalertragsteuer abgeführt wurde,

    kann du den in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag in Zeile 17 der Anlage KAP eintragen und musst die inländischen

    Kapitalerträge überhaupt nicht erklären, es sei denn, du willst eine Günstigerprüfung für alle Kapitalerträge (Zeile 4) beantragen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die schnelle Antwort Charlie.

      Ich habe bei den Deutschen Banken ca 300€ Freistellungsaufträge erteilt und keinen davon vollständig ausgereizt. Damit habe ich dann auch nur die 185€ beansprucht richtig?
      Die Günstigerprüfung brauche ich nicht da ich über den 25% liege.

      Das heißt ich trage die 185€ benutzen Pauschbetrag in Zeile 17. Und die ausländischen Zinsen wie vermutet einfach auf Blatt 5 bei Zeile 19(ausländische Kapitalerträge)?

      Dankesehr
      Luke

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        #4
        Das heißt ich trage die 185€ benutzen Pauschbetrag in Zeile 17. Und die ausländischen Zinsen wie vermutet einfach auf Blatt 5 bei Zeile 19(ausländische Kapitalerträge)?
        Genauso machst du das ! Zeile 18 wäre nur bei inländischen Kapitalerträgen relevant, die ausnahmsweise nicht dem Steuerabzug unterlegen haben.

        Kapitalerträge bei inländischen Banken unterliegen immer dem Steuerabzug, auch wenn wegen der Freistellungsaufträge keine Steuern einbehalten wurden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ich danke dir sehr, dann hat sich meine Frage auch schon erledigt

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