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Grundsteuer BW Separate Feststellungserklärungen Wohnung und Tiefgaragenplatz

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    Grundsteuer BW Separate Feststellungserklärungen Wohnung und Tiefgaragenplatz

    Hallo,
    ich habe bisher für meine vermietete Eigentumswohnung mit einem Doppelparker- Stellplatz für beides zusammen den Grundsteuerbescheid erhalten. Ich habe nun vor, für die Eigentumswohnung und für den Doppelparker- Stellplatz getrennte Feststellungserklärungen abzugeben, um zukünftig getrennte Grundsteuerbescheide zu erhalten. Dafür brauche ich für den Doppelparker- Stellplatz wohl ein zusätzliches Aktenzeichen. Macht da das Finanzamt mit? Angefordert habe ich es schon beim zuständigen Finanzamt, aber bis jetzt kam keinerlei Reaktion.
    Schönen Gruß
    grundeur1

    #2
    Normalerweise werden Stellplätze und Garagen dem betreffenden Wohnobjekt (Haus, Wohnung) im Rahmen einer wirtschaftlichen Einheit zugeordnet und wären unter dem gleichen Aktenzeichen zu erklären. Ein zweites Aktenzeichen könnte m.E. dann angesagt sein, wenn die Stellplätze nicht mit der Wohnung, sondern unabhängig von dieser Wohnung vermietet und somit genutzt werden. Dies erschiene mir zumindest logisch.
    Gruß be.assmann

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      #3
      Ich habe nun vor, für die Eigentumswohnung und für den Doppelparker- Stellplatz getrennte Feststellungserklärungen abzugeben, um zukünftig getrennte Grundsteuerbescheide zu erhalten.
      In der Regel ist das weder sinnvoll noch machbar. Wenn der Stellplatz für die Wohnung genutzt wird, gehört er zur gleichen wirtschaftlichen Einheit.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Du wirst zum 01.01.2022 nur eine Erklärung abgeben können, weil da ja noch die wirtschaftliche Einheit mit der ETW bestand. Die Erklärung gilt ja erst für die Bescheide ab 2025! Ob du für die Zukunft (also in 2023 beantragen für 2024) eine Trennung möglich ist, wird das Finanzamt beantworten. Versuch macht klug. ;-)
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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