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Grundsteuer Berlin: Fertigstellungsdatum Dachgeschossaufstockung?

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    Grundsteuer Berlin: Fertigstellungsdatum Dachgeschossaufstockung?

    Vermutlich eine Frage, die aber alle Bundesländer gleichermaßen betrifft. Bei einer nachträglichen (Dachgeschoss-)Aufstockung auf ein Bestandsgebäude: Ist das Fertigstellung des Bestandsgebäudes anzugeben, oder das der Aufstockung? Danke für Ihre/Eure Hilfe!

    #2
    Weder noch, sondern das Jahr der Bezugsfertigkeit des Bestandsgebäudes. Aufstockung oder Anbau ist egal. ;-)
    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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      #3
      HundKatzeMaus Danke für die rasche Hilfe und den Hinweis auf den Unterscheid zwischen Bezugsfertigkeit und Fertigstellung.

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