Grundsteuer wirtschaftl. Einheit / Bayern

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  • corsick
    Neuer Benutzer
    • 17.03.2013
    • 12

    #1

    Grundsteuer wirtschaftl. Einheit / Bayern

    Hallo zusammen,

    ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch.

    Ich habe eine Flurfläche von 6918 qm
    Hier entfallen auf ein bebautes Grundstück 2770 qm und landw. Nutzfläche 4148 qm.

    Wie gebe ich das mit der wirtschaftl. Einheit an?
    - Bei der Anlage Grundstück eine Fläche mit 6918 qm und Aufteilung in Zähler und Nenner?? Wie soll man das genau ausreichnen?
    - Bei der Anlage Grundstück nur die 2770 qm mit Zähler und Nenner jeweils 1 und Anlage Land- und Forstwirtschaft die 4148 qm?

    Vielleicht kann mir da kurz jemand weiterhelfen.

    Vielen Dank.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45933

    #2
    Bei der Anlage Grundstück eine Fläche mit 6918 qm und Aufteilung in Zähler und Nenner?? Wie soll man das genau ausreichnen?
    Du gibst die amtliche Fläche von 6918 m² an. Die nimmst du in Zeile 6 auch als Nenner, beim Zähler trägst du dann 2770 ein.

    Selbst ausrechnen musst du nichts.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • corsick
      Neuer Benutzer
      • 17.03.2013
      • 12

      #3
      Klingt logisch.
      Vielen Dank!!

      Kommentar

      • corsick
        Neuer Benutzer
        • 17.03.2013
        • 12

        #4
        Und bei der landwirtschaftlichen Erklärung? Gebe ich dann bei amtl. Fläche die ganzen 6000 an und darunter bei der Nutzung nur die 4000 qm?

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45933

          #5
          Und bei der landwirtschaftlichen Erklärung? Gebe ich dann bei amtl. Fläche die ganzen 6000 an und darunter bei der Nutzung nur die 4000 qm?
          Genauso machst du das !
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          • corsick
            Neuer Benutzer
            • 17.03.2013
            • 12

            #6
            Vielen Dank!

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