Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Art der Nutzung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Art der Nutzung

    Hallo zusammen,

    wollte mich erstmal bedanken , dank Charlie24 bin ich endlich fertig mit der Grundsteuer.
    Es bleibt nur noch eine letzte Frage offen, könntest du mir da nochmal kurz helfen?

    Es geht um folgendes:
    2 Acker auf gleichen Aktenzeichen.

    1 Acker habe ich fertig da er zur landwirtschaftlichen Nutzung benutzt wird.

    2 Acker hier ein kleines Problem , was soll ich da angeben

    bei Art der Nutzung

    hier die daten von BayernAtlas
    Amtliche Fläche 1.479 m²
    Tatsächliche Nutzung 1.384 m² Gehölz
    60 m² Stehendes Gewässer
    35 m² Unkultivierte Fläche
    Bodenschätzung 35 m² Ackerland (A), Sandiger Lehm (sL), Zustandsstufe (4), Alluvium (Al), Bodenzahl 57, Ackerzahl 49, Ertragsmesszahl 17
    Gesamtertragsmesszahl 17
    Hinweis Für das angezeigte Flurstück liegen Bodenschätzungsergebnisse vor, die durch das zuständige Finanzamt noch nicht in das Liegenschaftskataster übertragen wurden. Die dargestellten Daten zur Bodenschätzung und zur Ertragsmesszahl wurden daher ersatzweise durch das Landesamt für Steuern berechnet.
    habe Geringstland ausgewählt .
    Es wird nicht bewirtschaftet oder sontiges .

    Vielen dank

    #2
    Ob Geringstland für Gehölz und unkultivierte Fläche richtig ist, kann ich dir nicht sagen, manchmal wird aus Gehölz im Lauf der Jahre

    ein Wald. In deinem Fall dürfte das aber aufgrund des Hinweises keine Rolle spielen. Der muss sowieso personell bearbeitet werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      also kann ich das angeben (geringstland). wird das vom Finanzamt dann selbst noch überprüft. verteh ich das richtig

      Kommentar


        #4
        Obwohl das Bayern betrifft und ich eigentlich keine Anmerkungen zu Bayern-Fragen beantworten wollte, kann ich mir doch eine Antwort nicht verkneifen ( Charly24 möge mir verzeihen):

        Bei uns in S-H muss man für die Größe der Fläche das Gehölz als forstwirtschaftliche Nutzung (ohne Ertragszahl) anrechnen. Das stehende Gewässer als solches bei der Nutzungart anzugeben, ist ja wohl kein Problem. Die relativ kleine unkultivierte Fläche wird hier bei der Bodenschätzung als Ackerland dargestellt (also eine landwirtschaftliche Nutzung) mit einer Ertragsmesszahl 17. Es sind also 3 Nutzungsarten zum Flurstück anzugeben.
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

        Kommentar


          #5
          Man kann das so machen, aber in seinem Fall spielt das m. E. keine Rolle. Ich habe die Bezeichnung Gehölz auch schon bei einer Schlehenhecke

          und bei Haselnussbüschen gefunden und das hat mit Forstwirtschaft nun wirklich nichts zu tun.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Vielen dank , hast m,ir sehr geholfen.

            bei stehende Gewässer gibt es zur auswahl .. Wasserflächen ohne oder mit geringer Nutzung ist das richtig.

            Vielen dank euch beiden

            Kommentar


              #7
              Zitat von Freddyklug Beitrag anzeigen
              Wasserflächen ohne oder mit geringer Nutzung ist das richtig
              Das ist korrekt.
              Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

              Kommentar


                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Man kann das so machen, aber in seinem Fall spielt das m. E. keine Rolle. Ich habe die Bezeichnung Gehölz auch schon bei einer Schlehenhecke

                und bei Haselnussbüschen gefunden und das hat mit Forstwirtschaft nun wirklich nichts zu tun.
                soll ich jetzt alle drei angeben oder nur geringstland für das gesamte Flurstück

                Kommentar


                  #9
                  ok danke ich lass es so , jetzt sollte es passen. schönes wochenende

                  Kommentar


                    #10
                    Ich habe bei mir die unkultivierten Flächen überhaupt nicht erklärt, woher soll ich wissen, ob das Geringstland oder Unland ist ?

                    Da hätte ich je extra hinfahren müssen. Die Flächen habe ich selbst letztmals vor über 50 Jahren gesehen, die sind seit 1970 verpachtet.

                    Ich warte auf den Bescheid und wenn mir die Festlegung der Nutzungsart durch das Finanzamt nicht passt,, dann kann ich den Zustand

                    in der Natur immer noch erkunden und Einspruch einlegen. Was dein Gehölz tatsächlich ist, weißt du selbst besser als wir hier.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #11
                      Ich habe einen Ausschnitt aus einem Anwendungserlass aus Bayern gefunden:

                      A 237.22 - Nutzungsart Geringstland
                      (1)
                      Betriebsflächen geringster Ertragsfähigkeit (Geringstland) sind unkultivierte, jedoch kulturfähige Flächen, deren Ertragsfähigkeit so gering ist, dass sie in ihrem derzeitigen Zustand nicht regelmäßig land- und forstwirtschaftlich genutzt werden können. Dazu gehören insbesondere unkultivierte Moor- und Heideflächen sowie die ehemalsbodengeschätzten Flächen und die ehemaligen Weinbauflächen, deren Nutzungsart sich durch Verlust des Kulturzustands verändert hat. Ein Verlust des Kulturzustands ist gegeben, wenn der kalkulierte Aufwand zur Wiederherstellung des Kulturzustands in einem Missverhältnis zu der Ertragsfähigkeit steht, die nach der Rekultivierung zu erwarten ist. Das ist regelmäßig dann der Fall, wenn der Aufwand den einer Neukultivierung übersteigen würde. Bei bodengeschätzten Flächen kann der nachhaltige Verlust des Kulturzustands insbesondere erst nach den folgenden Ereignissen eintreten:

                      1. Ansiedlung von Gehölzen infolge von Nichtnutzung bei Hutungen und Hackrainen;
                      2. Versteinung und Vernässung infolge von Nichtnutzung, z. B. bei Hochalmen;
                      3. Ansiedlung von Gehölzen und Verschlechterung der Wasserverhältnisse infolge von Nichtnutzung, z. B. bei Streuwiesen;
                      4. nachhaltige Verschlechterung des Pflanzenbestandes und der Wasserverhältnisse infolge zunehmender Überflutungsdauer und steigender Wasserverschmutzung bei Überschwemmungsgrünland oder Staunässe in Bodensenkungsgebieten.

                      Vielleicht hilft dir das weiter, letztendlich must selber eine Einschätzung vornehmen und dementsprechend erklären. Wir können da leider nur rudimentär helfen.
                      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

                      Kommentar

                      Lädt...
                      X