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Grundsteuer Bayern: Wald der zwei Parteien gehört

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    Grundsteuer Bayern: Wald der zwei Parteien gehört

    Hallo,

    ich besitze einen Wald zur Hälfte mit einer anderen Person. Der Wald hat nur eine Flurnummer und ist im Grundbuch je zur Hälfte eingetragen. Der Wald hatte früher wohl mal nur einen Eigentümer und wurde dann zur Hälfte verkauft. Scheinbar ist für den Bereich die Flurbereinigung noch nicht abgeschlossen.

    Ich habe für den Wald bisher keine Aufforderung bekommen dafür die Grundsteuer zu machen. Bekomme ich dazu noch etwas oder muss das vielleicht die andere Person für mich mitmachen? Sie hat sich aber dazu nicht bei mir gemeldet.

    Da ich kein Aktenzeichen habe kann ich den Wald aber auch nicht vorsorglich angeben.

    Hat jemand eine Idee? Danke

    #2
    Da das eine allgeine Frage ist, wage ich mal trotz bayer-bezug eine Antwort:

    Der andere Eigentümer wird wahrscheinlich eine Auffordrung zur Abgabe einer Grundsteuererklärung bekommen haben, da deine Adresse erst später dazu gekommen ist und es wird ja immer nur ein Eigentümer angeschrieben. Vielleicht fragst du ihn einfach mal?
    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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      #3
      Ja du hast Recht, der andere Eigentümer hat die Aufforderung erhalten. Somit müsste er mich bei seinem Antrag als Miteigentümer angeben und ich muss nicht weiter tätig werden?
      Allerdings kann ich ja nicht überprüfen ob er es auch tatsächlich gemacht hat bzw. ob seine Angaben stimmen. Danke

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        #4
        Allerdings kann ich ja nicht überprüfen ob er es auch tatsächlich gemacht hat bzw. ob seine Angaben stimmen.
        Dann lass dir doch das Übertragungsprotokoll schicken. Das kann er nach der Übermittlung als PDF downloaden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Wenn der Miteigentümer klug ist und ein wenig mitdenkt, wird er dir von sich aus eine Kopie aushändigen, damit du als Miteigentümer auch was zu deinen Unterlagen nehmen kannst. Das gehört sich so und sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, meinst nicht auch? Wenn er das aber nicht freiwillig von sich aus macht, dann musst du eine Kopie anfordern. Als Miteigentümer hast du das Recht, alle Unterlagen zu eurem gemeinsamen Eigentum einzusehen und auch Kopie einzufordern.
          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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