Hallo zusammen,
ich habe folgendes Thema bei der Grundsteuererklärung in RLP:
Situation: 1 Flurstück mit einem Einfamilienhaus, das jedoch aus zwei Bauabschnitten besteht. Bauabschnitt 1 ist Baujahr 1934 (als vor 1949 i.S.v. Elster), Bauabschnitt 2 aus Baujahr 1972 (also nach 1949). Nur eine, KEINE zwei Wohnungen.
Ich beabsichtige diese Situation in Anlage GW2 -> "5 - Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert" als zwei Gebäude anzugeben. Bisher waren die beiden Bauabschnitte im Einheitswertbescheid als "Bauteil/Nutzungsteil 1" und "Bauteil 2/Nutzungsteil 1" mit separater Berechnung der Jahresrohmiete aufgeführt.
Ist das so richtig oder erzeuge ich damit zwei separate Wohneinheiten ? Falls falsch - wie gebe ich das richtig ein ?
Vorab vielen Dank! und Danke an alle die hier aktiv mitwirken !
Freundliche Grüße aus RLP
ich habe folgendes Thema bei der Grundsteuererklärung in RLP:
Situation: 1 Flurstück mit einem Einfamilienhaus, das jedoch aus zwei Bauabschnitten besteht. Bauabschnitt 1 ist Baujahr 1934 (als vor 1949 i.S.v. Elster), Bauabschnitt 2 aus Baujahr 1972 (also nach 1949). Nur eine, KEINE zwei Wohnungen.
Ich beabsichtige diese Situation in Anlage GW2 -> "5 - Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert" als zwei Gebäude anzugeben. Bisher waren die beiden Bauabschnitte im Einheitswertbescheid als "Bauteil/Nutzungsteil 1" und "Bauteil 2/Nutzungsteil 1" mit separater Berechnung der Jahresrohmiete aufgeführt.
Ist das so richtig oder erzeuge ich damit zwei separate Wohneinheiten ? Falls falsch - wie gebe ich das richtig ein ?
Vorab vielen Dank! und Danke an alle die hier aktiv mitwirken !
Freundliche Grüße aus RLP
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