Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuer: Wohnungseigentum in S-H und Ackergrundstück in S-A

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuer: Wohnungseigentum in S-H und Ackergrundstück in S-A

    Hallo, die Grundsteuererklärung zum gemeinsamen Wohnungseigentum in S-H wurde ohne Konflikte erstellt.
    Das Anschreiben vom FA in S-H für das Grundstück mit Gebäude enthält eine Steuernummer für die Grdst-Erklärung.
    Das Anschreiben vom FA in S-A für das Ackergrundstück enthält ein Aktenzeichen. Der Acker ist verpachtet und die Pacht erhält eine Dritte Person
    Nun meine Fragen:
    1) Wird das Ackergrundstück (in S-A) im Hauptvordruck (GW1) der Erklärung für S-H mit eingetragen? Da findet sich keine Möglichkeit das Aktenzeichen einzutragen!
    2) Ich habe dann versucht eine separate Erklärung für das FA in S-A mit dem Aktenzeichen zu erzeugen, bei Angaben zur "Art der wirtschaftlichen Einheit" und Auswahl "keine Angaben" gibt es
    die Fehlermeldungen 2+3, siehe Anlagen
    und wenn ich bei den Angaben zur "Art der wirtschaftlichen Einheit" den Punkt "Betrieb der L+F" anwähle kommt "Fehlermeldung 3"
    Was mache ich falsch?
    Danke

    Fehlermeldung 1.png Fehlermeldung 2.png

    #2
    Du musst auf der Startseite "Aktenzeichen" auswählen und dann für das Bundesland S-A dein Aktenzeichen.
    grafik.png
    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

    Kommentar


      #3
      Ach so: natürlich gibst du zwei Erklärung ab. Einmal für S-H und ein weiteres für S-A. Ok?
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

      Kommentar


        #4
        Danke für deine Antwort!
        ....bei der Erklärung für S-A komme ich nicht weiter. Es klemmt beim Auswählen der "Art der wirtschaftlichen Einheit". Wähle ich "L+F Betrieb, auch einzelne Flächen" sehe ich diese Meldung:
        Angaben zu Gemarkungen und Flurstücken des Grundvermögens sind auf dem Hauptvordruck für einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft nicht zulässig. Land- und Forstwirte müssen die Angaben zu Flurstücken auf der Anlage Land- und Forstwirtschaft vornehmen.
        Die Anlage Land- und Forstwirtschaft habe ich nicht, bin kein Landwirt, der Acker ist verpachtet und die Pacht geht auf andere Person.

        Wähle ich "unbebautes Grundstück" sehe ich diese Meldung:
        Auf dem Hauptvordruck wurde als Art der wirtschaftlichen Einheit ein unbebautes beziehungsweise ein bebautes Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens) erklärt. Es wurden aber keinerlei Angaben auf der Anlage Grundstück getätigt. Bitte fügen Sie der Erklärung die Anlage Grundstück hinzu und füllen Sie die erforderlichen Angaben auf der Anlage Grundstück aus.
        Geht das in vielleicht Richtung Grundsteuer "A"?
        und dan

        Kommentar


          #5
          Die Anlage Land- und Forstwirtschaft habe ich nicht, bin kein Landwirt,
          Die muss man schon selbst beifügen. Der Acker darf nicht in GW1 erfasst werden, nur in GW3 !
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Zitat von nefrage Beitrag anzeigen
            Das Anschreiben vom FA in S-A für das Ackergrundstück enthält ein Aktenzeichen. Der Acker ist verpachtet und die Pacht erhält eine Dritte Person
            Für den Acker wird du eine Erklärung mit GW3 machen müssen. Ob verpachtet oder nicht, spielt keine Rolle, schließlich bist du doch der Eigentümer, oder?

            Bei GW1 Seite 1 gibst du bei Art der wirtschaftlichen Einheit "Betrieb der Land- und Forstwirtschaft" an. Aber bei GW1 Seite 3 gibst du keine Flurstücke ein, die werden nämlich erst in GW3 eingetragen.
            Zuletzt geändert von HundKatzeMaus; 21.01.2023, 14:21.
            Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

            Kommentar


              #7
              Hallo ,gute Frage deswegen bin ich ihr neu im Forum.Habe das gleiche Problem in BY.Danke für die Frage Stellung.Mal sehen ob das noch viele haben ?lch Hoffe es weiß jemand Abhilfe,sitze schon x-Stunden daran.Habe mich schon fast entschieden alles in Papierform abzugeben.Ein schönes Wochenende, Grüße Baptist

              Kommentar


                #8
                Habe das gleiche Problem in BY
                Das kannst du gar nicht haben. In Bayern kann man im Hauptvordruck nämlich keine Flurstücke erfassen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  Danke an euch, zur Antwort 6 (@HundKatzeMaus): Wenn ich das richtig verstehe, muß ich erst GW1 ausfüllen ("Betrieb der Land- und Forstwirtschaft") ohne das Flurstück einzutragen und werde dann weitergeführt zu GW3? Oder lade ich mir GW3 separat runter und fülle das aus?
                  Freundliche Grüße

                  Kommentar


                    #10
                    Hallo Charlie24,die Fehlermeldung ist die gleich,der Sachverhalt: Habe ein Grundstück 1300 qm,bebaut mit einem Haus mit 4 kleinen abgeschlossenen Wohnungen,EG,1,Stock,DG, in einem Haus ca 250 qm Wohnfläche.Und außerhalb 3 km entfernte Wiese(Trockenrasen) 13500 qm
                    .Gebe bei GW2 Angaben zu Grund und Boden , Flurstücke Nr.4 das Grundstück m.d.Haus ein.Ohne Wiese. Dann ist ohne Fehler.
                    Gebe ich die Wiese GW 3 In L+F.ein kommt die Fehlermeldung.Gebe bei Art d.Wirtschaftlicheneinheit ,L+F ein,oder beautes Grundstück im wechselmotus, die gleiche Fehlermeldung?
                    WIe soll da Verfahren werden?Das bebaute Grundstück unter L+F GW3 eingeben ? (Dann läuft das Grundstück mit dem Haus unter L+F-wirtschaft.
                    Danke, für eine Auskunft.Gruesse Baptist

                    Kommentar


                      #11
                      Es müssen zwei Erklärungen erstellt werden, dafür braucht man bekanntlich 2 Aktenzeichen. Eines für das Grundvermögen

                      und eines für Land- und Forstwirtschaft. Zusammenfassen ist nicht möglich.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                      Kommentar


                        #12
                        Hallo, ich glaube ich hab's endlich geschnallt! GW1 ausfüllen = Art der wirtschaftlichen Einheit "Betrieb der Land- und Forstwirtschaft" = keine Flurstücke eintragen = alle Seiten abarbeiten = prüfen = danach kommt eine Fehlermeldung = Anhänge unten links anwählen und GW3 auswählen = GW3 ausfüllen = das wars. Und wie Charlie24 eben postet: zwei Erklärungen ausfüllen

                        Meine Frage ist damit beantwortet
                        Vielen Dank an Alle und Schönes We

                        Kommentar


                          #13
                          Danke,und auch allen ein schönes Wochende,und einen ruhigen Sonntag (hoffentlich ohne Grundsteuer ....

                          Kommentar

                          Lädt...
                          X