Einkommensteuererklärung 2021 Handwerkerkosten

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  • taucher.rossi
    Neuer Benutzer
    • 19.01.2023
    • 18

    #1

    Einkommensteuererklärung 2021 Handwerkerkosten

    Da jetzt mein Steuerberater leider verstorben ist versuche ich es jetzt zum ersten Mal alleine.
    Habe Handwerkerkosten und weiß nicht wie ich die eintragen soll. Es sind 93.20€ Lohnkosten.Die sind aber netto aufgeführt. Unten sieht man dann die Zusammenfassung inkl. Steuer. Trage ich jetzt die Lohn Kosten netto ein? Oder soll ich die 93.20€ + 19% ausrechnen? Und die dann eintragen.Also so wie auf dem Foto zu sehen? Dann habe ich es verstanden
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  • HundKatzeMaus
    Erfahrener Benutzer
    • 31.08.2022
    • 1355

    #2
    Da steht doch über dem Eingabefeld "inklusive Umsatzsteuer". Hinweis: Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer hat die gleiche Bedeutung. Und den rechnerischen Betrag 110,91€ darfst du gerne auf volle € aufrunden, also 111€. ;-)
    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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    • multi
      Erfahrener Benutzer
      • 03.01.2018
      • 4266

      #3
      Es sind Bruttobeträge gefragt. Wenn der Lohnanteil netto ausgewiesen ist, musst du die MwSt selbst aufschlagen.

      Kommentar

      • taucher.rossi
        Neuer Benutzer
        • 19.01.2023
        • 18

        #4
        Ja alles böhmische Dörfer gerade. Danke für die Hilfe

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45928

          #5
          Oder soll ich die 93.20€ + 19% ausrechnen?
          Das muss man selbst ausrechnen, wenn es der Handwerker nicht unten auf der Rechnung vermerkt hat, was manche meiner Handwerker

          freundlicherweise machen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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