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Grundsteuererklärung (BY): Anrechnung frei zugänglicher Bereich unterhalb der Treppe

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    Grundsteuererklärung (BY): Anrechnung frei zugänglicher Bereich unterhalb der Treppe

    Hi,
    sitze an der Grundsteuererklärung. Wohne in Bayern. In einem Wohnhaus (EG+OG) gibt es im OG eine Diele/Flur. Dort führt eine Treppe zum Dachboden.
    Einmal heißt es, der Treppenbereich ist gar nicht als Wohnfläche anzurechnen, da die Treppe mehr als 3 Stufen hat.
    Andereseits heißt es, dass der Bereich unterhalb der Treppe anzurechnen ist, da er frei zugänglich ist. Stimmt das? Wie es berechnet wird, weiß ich. Ich weiß nur nicht, ob der Bereich dazu zählt.
    Danke im Voraus.

    #2
    Andereseits heißt es, dass der Bereich unterhalb der Treppe anzurechnen ist, da er frei zugänglich ist
    Die Regelung in der Wohnflächenverordnung lautet wie folgt:

    Die Grundflächen
    1. von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens zwei Metern sind vollständig,.
    2. von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens einem Meter und weniger als zwei Metern sind zur Hälfte
    anzurechnen

    Das gilt auch für die Flächen unter Treppen. In der II. BV war das noch etwas anders geregelt, da wurden nur Flächen mit über 2 Höhe
    angerechnet.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Merci, die Frage ist geklärt. Und danke für die schnelle Antwort.

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