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Grundersteuererklärung Bayern - Wohnflächenberechnung

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    Grundersteuererklärung Bayern - Wohnflächenberechnung

    Hallo zusammen,

    aktuell mache ich die Grundsteuererklärung für meine Eltern in Bayern. Beim Nachmessen der einzelnen Zimmer und beim recherchieren was als Wohnfläche anzusetzen ist bin ich mir bei einigen Fragen noch unsicher.
    - Ist ein Gang/Flur als Wohnfläche mit anzurechnen? Nach Internetrecherche hätte ich jetzt auf ein Ja getippt. Ein Bekannter hat mir jedoch neulich erst berichtet er habe beim Finazamt angerufen und diese haben ihm am Telefon mitgeteilt ein Gang ist nicht mit einzurechnen.
    - Weiterhin möchte ich gerne wissen ob es eine Mindestquadratmeteranzahl für Räume gibt um diese mitbewerten zu müssen? Oder können kleine Vorratsräume ggf. auch weggelassen werden?
    - Bei Balkonen und Terassen habe ich bei der offiziellen Anleitung gelesen das diese ".. in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte anzurechnen." Was ist den die Regel? Einfach ein Viertel ansetzen? Oder gibt es hier noch mehr zu beachten?

    Ich hoffe hier finde ich eine Antwort. Vielen Dank schonmal im Vorraus!

    Gruß
    Martin

    #2
    • Ja
    • Nein
    • Ja

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      #3
      Wenn das Haus vor 2004 errichtet und seither nicht erweitert wurde, könnte es eine nach wie vor gültige Wohnflächenberechnung nach der

      Zweiten Berechnungsverordnung (II. BV) geben. Damals durfte man Terrassen und Balkone auch mit 0 ansetzen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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