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Landwirtschaftliche Fläche mit Weiher und Scheune - Grundsteuer A - Bayern

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    Landwirtschaftliche Fläche mit Weiher und Scheune - Grundsteuer A - Bayern

    Hallo zusammen,

    wir haben eine landwirtschaftliche Fläche mit 4200 qm (etwa 1km vom Wohnhaus entfernt), darauf ist viel alter Baumbestand außenrum, weiterhin ein Weiher (nicht genutzt) mit 500 qm und eine alte Scheune mit 40 qm.
    Nun habe ich bei der Grundsteuererklärung bei Anlage Land- und Forstwirtschaft - Art der Nutzung folgendes eingegeben:
    Geringstland mit 3660qm, Wasserfläche ohne oder mit geringer Nutzung 500 qm, Gartenlaube größer 30 qm mit 40 qm. Bei der Laube bin ich mir nicht sicher, allerdings gibt es keine andere Auswahlmöglichkeit dafür, da es auch nicht unter Kleingartenanlage fällt.
    Ich meine irgendwo im Internet gelesen zu haben, dass Gartenlauben über 30 qm nicht mehr unter die Grundsteuer A fallen, sondern unter B zu bewerten sind.

    Falls ich meine Erklärung nun so wie geschrieben abgebe, wird das Finanzamt das bemängeln, falls ich einen Fehler gemacht habe? Versuche nur die beste Einstufung für den Schuppen für mich zu finden. Falls es unter B bewertet werden sollte, weil zu viele qm, wäre ja ungerecht, da wir nur Arbeitsgeräte dort lagern.

    Ich weiß, etwas viel Text und evtl. zu unüberschaubar, aber vielleicht hat ja jemand etwas Überblick und kann mir einen Tip dazu geben. Vielleicht gibt es ähnliche Fälle dazu?
    Würde mich freuen, da ich mir sehr unsicher bin.

    Vielen Dank im voraus!

    Viele Grüße
    Melaqja

    #2
    Bei so einer Scheune kommt auch die Nutzung Hofstelle in Betracht. Sind die 3660 m² im Liegenschaftskataster (Bayernatlas)

    wirklich als Geringstland ausgewiesen ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,

      wir haben überhaupt keinen Nutzen dieses Grundstücks. Es ist eine wilde Blumenwiese, die am Ende des Jahres von einem Bauern abgemäht wird.
      Manchmal grillen wir da, aber meist sind wir nur zum Arbeiten, also zur Baumpflege dort.
      Im Bayernatlas steht Folgendes:
      Tatsächliche Nutzung 2.331 m² Grünland
      1.026 m² Gehölz
      519 m² Stehendes Gewässer
      197 m² Fläche gemischter Nutzung
      158 m² Weg
      Hilft diese Tabelle weiter?

      Viele Grüße

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        #4
        Das Grünland ist als Landwirtschaftliche Nutzung zu erfassen, dafür gibt es auch eine Ertragsmesszahl.

        Auch das stehende Gewässer kann erfasst werden (17 - Wasserflächen ohne oder mit geringer Nutzung (Fischertrag kleiner 1 kg/Ar)

        Die 197 m² und die 158 m² Weg dürfen m. Erachtens als Hofstelle angegeben werden. Zur Hofstelle gehören u. a.:

        die Nebenflächen wie Wirtschaftswege, Gräben, Hecken und Grenzraine, Bewässerungsteiche, Dämme, Uferstreifen und dergleichen,
        sofern diese nicht in einer anderen Nutzung enthalten sind.


        Als Geringstland darf man meiner Einschätzung nur das Gehölz erklären, wenn das keinen Waldcharakter hat.

        Ob ihr von dem Grundstück einen Nutzen habt, ist nicht von Bedeutung, maßgeblich ist allein die Klassifizierung.

        Forstwirtschaft.jpg

        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Danke für den Hinweis mit der Hofstelle. Das werde ich mir morgen nochmal in Ruhe anschauen. Landwirtschaftlich ungenutzt kommt ja dem sehr nahe.
          Schönen Abend noch!

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            #6
            Hallo zusammen,

            Zu meiner Fragenstellung letzte Woche hätte ich noch folgende Frage: Diesen Text habe ich aus dem Netzt kopiert:


            Die Nutzungsart Hofstelle wird gemäß § 237 Abs. 8 Satz 2 BewG typisierend mit dem dreifachen Bewertungsfaktor gemäß Anlage 32 zum BewG bewertet. Die Ermittlung der Reinerträge für die sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen gemäß § 237 Abs. 6 Satz 4 BewG bleibt hiervon unberührt.

            Kann mir evtl. jemand erklären, was "dreifacher Bewertungsfaktor" heißt! Bedeutet das, dass die Hofstelle, die ich angebe 3x bewertet wird, also ich habe 355 qm angegeben und nun werden die 3x angenommen? Dann wäre das für uns schlechter? Sorry, ich kenne mich steuertechnisch gar nicht aus.

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              #7
              Die Hofstelle wird pro Ar (100 m²) mit 19,86 € (3 * 6,62 €) angesetzt, da kommt doch am Ende kaum etwas raus.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Ok, vielen Dank für die Auskunft. Da kommt ja wirklich nicht viel raus.

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                  #9
                  Da kommt ja wirklich nicht viel raus.
                  Ich habe das mal für 5 Ar (500 m²) durchgerechnet, da bin ich zu einem Anteil am Grundsteuermessbetrag von nur 1,02 € gekommen.

                  19,86 * 5 * 18,6 = 1846,98 * 0,55 Promille = 1,02. Ich hoffe, ich habe mich nicht verrechnet.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    Dankeschön für die Hilfe!

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