Hallo zusammen,
wir haben eine landwirtschaftliche Fläche mit 4200 qm (etwa 1km vom Wohnhaus entfernt), darauf ist viel alter Baumbestand außenrum, weiterhin ein Weiher (nicht genutzt) mit 500 qm und eine alte Scheune mit 40 qm.
Nun habe ich bei der Grundsteuererklärung bei Anlage Land- und Forstwirtschaft - Art der Nutzung folgendes eingegeben:
Geringstland mit 3660qm, Wasserfläche ohne oder mit geringer Nutzung 500 qm, Gartenlaube größer 30 qm mit 40 qm. Bei der Laube bin ich mir nicht sicher, allerdings gibt es keine andere Auswahlmöglichkeit dafür, da es auch nicht unter Kleingartenanlage fällt.
Ich meine irgendwo im Internet gelesen zu haben, dass Gartenlauben über 30 qm nicht mehr unter die Grundsteuer A fallen, sondern unter B zu bewerten sind.
Falls ich meine Erklärung nun so wie geschrieben abgebe, wird das Finanzamt das bemängeln, falls ich einen Fehler gemacht habe? Versuche nur die beste Einstufung für den Schuppen für mich zu finden. Falls es unter B bewertet werden sollte, weil zu viele qm, wäre ja ungerecht, da wir nur Arbeitsgeräte dort lagern.
Ich weiß, etwas viel Text und evtl. zu unüberschaubar, aber vielleicht hat ja jemand etwas Überblick und kann mir einen Tip dazu geben. Vielleicht gibt es ähnliche Fälle dazu?
Würde mich freuen, da ich mir sehr unsicher bin.
Vielen Dank im voraus!
Viele Grüße
Melaqja
wir haben eine landwirtschaftliche Fläche mit 4200 qm (etwa 1km vom Wohnhaus entfernt), darauf ist viel alter Baumbestand außenrum, weiterhin ein Weiher (nicht genutzt) mit 500 qm und eine alte Scheune mit 40 qm.
Nun habe ich bei der Grundsteuererklärung bei Anlage Land- und Forstwirtschaft - Art der Nutzung folgendes eingegeben:
Geringstland mit 3660qm, Wasserfläche ohne oder mit geringer Nutzung 500 qm, Gartenlaube größer 30 qm mit 40 qm. Bei der Laube bin ich mir nicht sicher, allerdings gibt es keine andere Auswahlmöglichkeit dafür, da es auch nicht unter Kleingartenanlage fällt.
Ich meine irgendwo im Internet gelesen zu haben, dass Gartenlauben über 30 qm nicht mehr unter die Grundsteuer A fallen, sondern unter B zu bewerten sind.
Falls ich meine Erklärung nun so wie geschrieben abgebe, wird das Finanzamt das bemängeln, falls ich einen Fehler gemacht habe? Versuche nur die beste Einstufung für den Schuppen für mich zu finden. Falls es unter B bewertet werden sollte, weil zu viele qm, wäre ja ungerecht, da wir nur Arbeitsgeräte dort lagern.
Ich weiß, etwas viel Text und evtl. zu unüberschaubar, aber vielleicht hat ja jemand etwas Überblick und kann mir einen Tip dazu geben. Vielleicht gibt es ähnliche Fälle dazu?
Würde mich freuen, da ich mir sehr unsicher bin.
Vielen Dank im voraus!
Viele Grüße
Melaqja
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