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Grundsteuer Bayern LuF Wohnhaus mit betrieblich genutzten Räumen

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    Grundsteuer Bayern LuF Wohnhaus mit betrieblich genutzten Räumen

    Hallo,
    ich hoffe, dass Ihr mir weiterhelfen könnt. Für meinen landwirtschaftlichen Betrieb habe ich für den Wohnteil ein neues Aktenzeichen erhalten. Jetzt habe ich die Räume alle ausgemessen. Ich habe gelesen, dass Waschküchen, Trockenräume, etc. nicht unter Wohnraum fallen. Wie sieht das mit der für den Betrieb wichtigen Schmutzschleuse aus. Kann ich die als Wohnfläche unter den Tisch fallen lassen analog zur Waschküche oder muss ich diese als Nutzfläche angeben?
    Danke schon mal für Eure Antworten.

    #2
    Wie sieht das mit der für den Betrieb wichtigen Schmutzschleuse aus.
    In der Erklärung für den Wohnteil hat die nichts verloren. Die überbaute Fläche darf man der Hofstelle zuordnen, es sei denn,

    darüber befinden sich Wohnräume, dann muss man die Fläche hälftig auf Wohnteil und Hofstelle aufteilen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24, danke für die Antwort. Dann bin ich schlauer.
      Gruß ITR

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