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Grundsteuer Scheune Sachsen-Anhalt

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    Grundsteuer Scheune Sachsen-Anhalt

    Hallo,

    ich sitze noch an einer Erklärung für ein Grundstück, das nur mit einer Scheune bebaut ist und sonst nichts weiter. Die Scheune wird ausschließlich als Abstellraum genutzt. Es befindet sich keine Wohneinheit auf dem Grundstück.
    Als ich telefonisch nachgefragt hatte beim Finanzamt da hieß es ich solle "Kein Wohngebäude" bzw. "Lagerraum" angeben, was ich allerdings nirgends finden kann.
    Beim Formular "Nichtwohngrundstücke zum Sachwert" würde meiner Meinung am ehesten noch "Gemischt genutzte Grundstücke (Wohnhäuser mit Mischnutzung)" nahe kommen, aber es ist ja keine Mischnutzung und alle anderen Möglichkeiten ("Banken und ähnliche Geschäftshäuser", "Bürogebäude, Verwaltungsgebäude", etc.) kommen ja erst Rechnt nicht infrage und dementsprechend bliebe nur noch "Keine Angabe" als einzig "sinnvolle" Möglichkeit übrig, was aber zur Folge hat, dass
    das eingegebene Gebäude aus der Maske "fällt" und keins mehr drin steht.

    Hat jemand ähnlich Erfahrungen und könnte mir ggf. weiterhelfen?
    Vielen Dank im Voraus

    #2
    Wenn die Scheune weder für eigene noch für fremde betriebliche Zwecke genutzt wird, dürfte die Auskunft des Finanzamt rechtlich zweifelhaft sein.

    Scheunen stehen zwar beim Sachwert zur Auswahl, aber eigentlich passt bei Nutzung als privater Abstellraum allenfalls sonstiges bebautes Grundstück

    Siehe auch § 249 BewG: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__249.html

    Normalerweise fallen Scheunen, die nur als Abstell- oder Kellerersatzräume für eine Wohnnutzung dienen, nach Bundesrecht komplett aus der Bewertung.

    Bei der Gebäudeart stünde Reithallen, ehemalige landwirtschaftliche Mehrzweckhallen, Scheunen und Ähnliches zur Verfügung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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