Hallo zusammen,
meine Ehepartnerin und ich möchten gerne die Steuerklassen „IV mit Faktor“ wechseln. Auf der Startseite „Antrag auf Steuerklassenwechsel“ steht:
Auf der Seite „5 – Angaben zum Faktorverfahren“ steht:
Frage: Sind wir bei Steuerklasse „IV mit Faktor“ für zwei Jahre in dieser Steuerklasse gefangen oder können wir beispielsweise nach einem Jahr anhand des Elster-Formulars „Antrag auf Steuerklassenwechsel“ wieder in die Kombination III/V wechseln?
Freundliche Grüße
meine Ehepartnerin und ich möchten gerne die Steuerklassen „IV mit Faktor“ wechseln. Auf der Startseite „Antrag auf Steuerklassenwechsel“ steht:
Als Ehegatten/eingetragene Lebenspartner können Sie grundsätzlich mehrmals im Jahr eine geänderte Lohnsteuerklassenkombination (IV/IV auf III/V oder umgekehrt) beim Finanzamt beantragen.
Die Steuerklassenkombination / Faktor hat eine Gültigkeit von zwei Jahren und ist für Folgejahre neu zu beantragen.
Freundliche Grüße
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