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Steuerklassenwechsel "IV mit Faktor" ➡ "III/V"

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    Steuerklassenwechsel "IV mit Faktor" ➡ "III/V"

    Hallo zusammen,

    meine Ehepartnerin und ich möchten gerne die Steuerklassen „IV mit Faktor“ wechseln. Auf der Startseite „Antrag auf Steuerklassenwechsel“ steht:
    Als Ehegatten/eingetragene Lebenspartner können Sie grundsätzlich mehrmals im Jahr eine geänderte Lohnsteuerklassenkombination (IV/IV auf III/V oder umgekehrt) beim Finanzamt beantragen.
    Auf der Seite „5 – Angaben zum Faktorverfahren“ steht:
    Die Steuerklassenkombination / Faktor hat eine Gültigkeit von zwei Jahren und ist für Folgejahre neu zu beantragen.
    Frage: Sind wir bei Steuerklasse „IV mit Faktor“ für zwei Jahre in dieser Steuerklasse gefangen oder können wir beispielsweise nach einem Jahr anhand des Elster-Formulars „Antrag auf Steuerklassenwechsel“ wieder in die Kombination III/V wechseln?

    Freundliche Grüße

    #2
    Ein Wechsel ist grundsätzlich jederzeit möglich.

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