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Grundsteuer Flurstück: ELSTER ändert Nenner von 10000 in 1000

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    Grundsteuer Flurstück: ELSTER ändert Nenner von 10000 in 1000

    Ich versuche, die Daten eines Kaufvertrages bzw. Grundbuchblattes in das ELSTER Formular zur Festellung der Grundsteuer einzutragen, mithin einen neuen Eintrag "Gemarkung beziehungsweise Flurstück" im Hauptvordruck GW1 anzulegen.

    Zähler und Nenner lauten im Kaufvertrag 706/10.000 Miteigenturmsanteil.

    Jedoch wird beim Versuch, dies so einzutragen, egal ob mit oder ohne Lesepunkt, die 10.000 bzw. 10000 immer in 1000 geändert, während der Zähler unverändert bleibt.
    Laut Anleitung der Finanzbehörde sei es jedoch möglich, bis zu sieben Stellen im Nenner einzutragen, vgl. https://www.elster.de/elsterweb/help...rhe_2#e7423518

    Was auch nicht funktioniert, ist der Versuch einer pragmatischen Umrechnung: eine Eingabe von 70,6/1000 führt zur Fehlermeldung "Das Feld Flurstück: Zähler darf nur Ziffern enthalten."

    Wo liegt der Fehler? bzw. was muss ich tun, um die 706/10.000 einzutragen, oder was gehört stattdessen in die Felder in Zeile 10?

    elster-flurstuck-nenner.png
    Zuletzt geändert von mocha; 21.01.2023, 18:31.

    #2
    Hier kommt nicht der Miteigentumsanteil rein, sondern die Flurstücksnummer des Grundstücks lt. Grundbuch oder Kataster.
    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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      #3
      Danke! So kann ich es eingeben, der zweite Feld, das ich für den Nenner hielt, bleibt in dem Falle leer.

      Die Beschriftung verwirrt: "Flurstück: Zähler, Nenner (falls vorhanden)".
      Im betroffenen Grundbuch haben die Flurstücke lediglich Zahlen, beispielsweise "Flurstück 666", Zähler und Nenner gibt es hingegen scheinbar nur bei den Miteigentumsanteilen. Die sind dann wohl weiter unten in Zeile 11 als "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler, Nenner" einzutragen.

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        #4
        Die sind dann wohl weiter unten in Zeile 11 als "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler, Nenner" einzutragen.
        So ist das !
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Das siehst du richtig. Aber beim Flurstuck spricht man leider auch von Zähler und Nenner. Wenn das Flurstück nur 666 lautet, wird auch nur 666 beim Zähler eingetragen. Lautet das Flurstück aber 666/7 (sprich 666 aus 7), dann ist 666 der Zähler und 7 den Nenner.

          Und richtig, der Miteigentumsanteil ist bei Zeile 11 einzutragen.
          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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