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Grundsteuer Bayern - bebautes + unbebautes Grundstück bei nur einem Aktenzeichen

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    Grundsteuer Bayern - bebautes + unbebautes Grundstück bei nur einem Aktenzeichen

    Hallo,

    meine Schwiegereltern haben in der Aufforderung zur Grundsteuererklärung nur 1 Aktenzeichen erhalten, obwohl sie insgesamt 2 Grundstücke mit 2 separaten Flurnummern besitzen
    Grundstück 1 ist mit dem selbst bewohnten Einfamilienhaus bebaut
    Grundstück 2 ist direkt angrenzend aber mit separater Flurnummer und komplett unbebaut (bei Bayernatlas jedoch mit "Wohnbaufläche" deklariert)

    Muss ich hier 2 komplette Grundsteuererklärungen (1x unbebaut + 1x bebaut) abgeben, obwohl nur 1 Aktenzeichen?
    Wird dann bei beiden Grundsteuererklärungen das gleiche Aktenzeichen angegeben?
    Oder muss ich das unbebaute Grundstück wegen der Deklaration "Wohnbaufläche" (gem. Bayernatlas) bei dem bebauten Grundstück mit dem EFH mitangeben?
    Wenn ja bitte um Hilfe wie...
    Bin da leider nicht so fit...

    MfG
    AJ11



    #2
    Oder muss ich das unbebaute Grundstück wegen der Deklaration "Wohnbaufläche" (gem. Bayernatlas) bei dem bebauten Grundstück mit dem EFH mitangeben?
    Ja, beide Flurstücke gehören offenbar zur gleichen wirtschaftlichen Einheit und sind in der Anlage Grundstück nacheinander zu erfassen.

    Objektiv falsch wäre das nur, wenn das unmittelbar angrenzende Flurstück von der Größe und den bauplanungsrechtlichen Vorgaben

    selbstständig bebaubar wäre, aber dann bräuchte man ein 2. Aktenzeichen, wobei sich die Grundsteuer allerdings nicht ändern würde,

    weil in Bayern nur die Flächen zählen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank für die super schnelle Hilfe

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