Guten Abend,
im Zusammenhang mit der Erstellung der Grundsteuererklärung sind bei mir folgende Fragen offen geblieben:
1.
Ich habe ein Flurgrundstück, welches teilweise als Land-und Forstwirtschaft (Grünland) und als unbebautes Grundstück (baureifes Land) genutzt wird. Ich habe zunächst versucht alles in einer Erklärung anzugeben, aber ich erhalte dann eine Fehlermeldung. Ist es richtig, dass ich also zwei gesonderte Erklärungen für das selbe Aktenzeichen abgebe?
2.
Die land-und forstwirtschaftliche Fläche wird als Grünland genutzt, wozu in der Ausfüllhilfe auch ein Bodenrichtwert angegeben ist. In der Ausfüllhilfe sind auch noch weitere Bodenrichtwerte für Acker und Holzung angegeben, die alle unterschiedlich sind. Mir ist klar, dass für mich dann also nur der Bodenrichtwert für das Grünland gilt.
In der Anlage LuF wird jedoch immer nach der Ertragsmesszahl gefragt. Die durchschnittliche Ertragsmesszahl je Ar habe ich über das Katasteramt auch erhalten, hier wird aber nicht in Acker, Grünland und Holzung unterschieden. Spielt der Bodenrichtwert, der für das Grünland angegeben ist also in dem Fall keine Rolle mehr und muss in der Erklärung nicht angegeben werden, obwohl es in der Ausfüllhilfe explizit ausgewiesen ist?
Vielen Dank vorab für eure Hilfe.
im Zusammenhang mit der Erstellung der Grundsteuererklärung sind bei mir folgende Fragen offen geblieben:
1.
Ich habe ein Flurgrundstück, welches teilweise als Land-und Forstwirtschaft (Grünland) und als unbebautes Grundstück (baureifes Land) genutzt wird. Ich habe zunächst versucht alles in einer Erklärung anzugeben, aber ich erhalte dann eine Fehlermeldung. Ist es richtig, dass ich also zwei gesonderte Erklärungen für das selbe Aktenzeichen abgebe?
2.
Die land-und forstwirtschaftliche Fläche wird als Grünland genutzt, wozu in der Ausfüllhilfe auch ein Bodenrichtwert angegeben ist. In der Ausfüllhilfe sind auch noch weitere Bodenrichtwerte für Acker und Holzung angegeben, die alle unterschiedlich sind. Mir ist klar, dass für mich dann also nur der Bodenrichtwert für das Grünland gilt.
In der Anlage LuF wird jedoch immer nach der Ertragsmesszahl gefragt. Die durchschnittliche Ertragsmesszahl je Ar habe ich über das Katasteramt auch erhalten, hier wird aber nicht in Acker, Grünland und Holzung unterschieden. Spielt der Bodenrichtwert, der für das Grünland angegeben ist also in dem Fall keine Rolle mehr und muss in der Erklärung nicht angegeben werden, obwohl es in der Ausfüllhilfe explizit ausgewiesen ist?
Vielen Dank vorab für eure Hilfe.
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