Hallo zusammen,
ich sitze gerade an meiner Grundsteuererklärung, komme aber an einer Stelle nicht weiter.
Es handelt sich um eine ETW in einem größeren Gebäude in NRW, welches 1982 fertig gestellt wurde.
Das Gebäude besteht aus 3 Gebäudeteilen, welche aktuell saniert werden.
Soweit ich es beurteilen kann, ist die Definition einer Kernsanierung erfüllt.
In einem Gebäudeteil ist die Sanierung seit Ende 2022 abgeschlossen, in den anderen beiden Gebäudeteilen (darin liegt meine Wohnung), läuft die Sanierung noch.
Nun weiß ich nicht, ob unter diesen Umständen die Kernsanierung anzugeben ist.
Weiß das vielleicht jemand? Ich habe auch schon bei der zur Verfügung stehenden Service Telefonnummer des FA angerufen, aber auch dort könnte man mir die Frage nicht beantworten.
Vielen Dank vorab für eure Hilfe!
Grüße
Matze
ich sitze gerade an meiner Grundsteuererklärung, komme aber an einer Stelle nicht weiter.
Es handelt sich um eine ETW in einem größeren Gebäude in NRW, welches 1982 fertig gestellt wurde.
Das Gebäude besteht aus 3 Gebäudeteilen, welche aktuell saniert werden.
Soweit ich es beurteilen kann, ist die Definition einer Kernsanierung erfüllt.
In einem Gebäudeteil ist die Sanierung seit Ende 2022 abgeschlossen, in den anderen beiden Gebäudeteilen (darin liegt meine Wohnung), läuft die Sanierung noch.
Nun weiß ich nicht, ob unter diesen Umständen die Kernsanierung anzugeben ist.
Weiß das vielleicht jemand? Ich habe auch schon bei der zur Verfügung stehenden Service Telefonnummer des FA angerufen, aber auch dort könnte man mir die Frage nicht beantworten.
Vielen Dank vorab für eure Hilfe!
Grüße
Matze
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