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Grundsteuererklärung - Wohnfläche - Anrechnung von Türnischen

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    Grundsteuererklärung - Wohnfläche - Anrechnung von Türnischen

    Guten Abend,

    ich hätte eine Frage zur Berechnung der Wohnfläche lt. WoFIV. Laut WoFIV darf die Fläche einer Türnische nicht angerechnet werden. Wie verhält es sich, wenn neben der Fenstertür, die beispielsweise zu einem Balkon führt, weitere Fenster befinden, die aber keine eigenständige Nische bilden und es somit nur eine große Nische gibt, die sich aber nicht über die gesamte Breite des übrigen Raums verteilt. Findet hier eine Anrechnung der Fläche statt?

    Vielen Dank für alle Beiträge.
    Zuletzt geändert von Elster2k20; 22.01.2023, 01:18.

    #2
    Um wie viele qm handelt es sich?

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      #3
      Wenn diese Fensternischen bis zum Boden gehen und 13 cm oder tiefer sind, gehören die anteilig zur Wohnfläche.

      Das hatten wir bei uns auch. Viel macht das ja nicht aus.

      https://www.gesetze-im-internet.de/w...234610003.html
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Wenn diese Fensternischen bis zum Boden gehen und 13 cm oder tiefer sind, gehören die anteilig zur Wohnfläche.

        Das hatten wir bei uns auch. Viel macht das ja nicht aus.

        https://www.gesetze-im-internet.de/w...234610003.html
        Handelt es sich bei diesem oben beschriebenen Fall wirklich um eine Fensternische? In der oben beschriebenen Nische befinden sich Fenster und eine Tür, die zum Balkon führt.

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          #5
          Die Tür zur Terrasse ( die Hälfte der Gesamtbreite) habe ich bei uns als Türnische behandelt, die andere Hälfte des bodentiefen Elements

          als Fensternische. Das macht das Kraut nicht fett, entspricht aber den Vorschriften.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Die Tür zur Terrasse ( die Hälfte der Gesamtbreite) habe ich bei uns als Türnische behandelt, die andere Hälfte des bodentiefen Elements

            als Fensternische. Das macht das Kraut nicht fett, entspricht aber den Vorschriften.
            Wissen Sie eventuell wie dies behandelt wird, wenn sich in der Nische oberhalb der Fenster und neben der Tür eine fest eingebaute Fensterbank befindet? Gehört der Teil der Nische dann auch zur Wohnfläche?



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              #7
              ... und neben der Tür eine fest eingebaute Fensterbank befindet?
              Das ist dann keine anrechenbare Fensternische. Das ist doch in § 3 der WoFlV verständlich geregelt:

              Bei der Ermittlung der Grundflächen bleiben außer Betracht die Grundflächen von

              4. Fenster- und offenen Wandnischen, die nicht bis zum Fußboden herunterreichen oder bis zum Fußboden herunterreichen und 0,13 Meter oder weniger tief sind.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Das ist dann keine anrechenbare Fensternische. Das ist doch in § 3 der WoFlV verständlich geregelt:

                Bei der Ermittlung der Grundflächen bleiben außer Betracht die Grundflächen von

                4. Fenster- und offenen Wandnischen, die nicht bis zum Fußboden herunterreichen oder bis zum Fußboden herunterreichen und 0,13 Meter oder weniger tief sind.
                Liebe Mit-Foristen,

                teilt Ihr mein Verständnis, daß dies hier fest verbaute Fensterbänke sind?

                Wenn ja, dann sind diese beiden Bodenflächen unter den Heizkörpern - es handelt sich hier um zwei verschiedene Räume - gemäß dieser Seite nicht der Wohnfläche hinzuzurechnen, weil die Tiefe < 13cm beträgt.
                Angehängte Dateien

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                  #9
                  teilt Ihr mein Verständnis, daß dies hier fest verbaute Fensterbänke sind?
                  Natürlich sind das fest verbaute Fensterbänke, wieso hast du daran Zweifel ?
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Weil in der verlinkten Quelle was von Stein, Beton steht. OK, Marmor ist auch ein Stein, ...

                    Nun besteht die Übung darin, herauszufinden ob die besagten Kleinflächen in dem Grundrissplan bereits nicht berücksichtigt sind. Würde uns viel Messarbeit und Frickelei ersparen, ...

                    Andererseits habe ich gelesen, daß viele Wohnung bislang "zu groß" angegeben waren - und sich das Nachmessen somit "rentiert" haben soll...

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                      #11
                      Würde uns viel Messarbeit und Frickelei ersparen, ...
                      In unserer Wohnflächenberechnung aus dem Jahr 1979, die nach der II. Berechnungsverordnung erstellt wurde und auf Rohbaumaßen beruhte,

                      hat man auf Anhieb gesehen, dass keine Fensternischen berücksichtigt waren. Eine andere aus dem Jahr 1980 enthielt bei mehreren Räumen

                      den Vermerk + 1 oder + 2 Fensternischen. Da das aber immer falsch war (auch hier gibt es Fensterbänke aus Granit), musste ich die Räume

                      nachrechnen.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                        #12
                        "+ 1 oder + 2 Fensternischen" heißt "Fensterflächen in der auf dem Plan angegebenen Raum-Quadratmeterzahl inkludiert"? Sodaß Du sie nachmessen und wieder abziehen mußtest?

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                          #13
                          Sodaß Du sie nachmessen und wieder abziehen mußtest?
                          Nachmessen in der Natur musste ich nicht, die Raummaße waren ja einzeln angegeben, die musste ich nur neu multiplizieren,

                          wobei diese Fensternischen nicht immer ins Gewicht fallen, nachdem man am Schluss auf volle m² abrunden darf.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Ok, "Raummaße (neu) multiplizieren" verstehe ich zwar nicht, aber ich glaube das sind jetzt auch Kleinigkeiten/Nebensächlichkeiten.

                            Ich bin ja schon mal froh, daß wir es bis hierher geschafft haben und die Grundsteuer in ELSTER endlich eingepflegt haben und schlußendlich morgen früh auch absenden werden.

                            Danke für Deine Hilfe.

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                              #15
                              Ok, "Raummaße (neu) multiplizieren" verstehe ich zwar nicht,
                              Es war bei einem Zimmer z. B. angegeben: 3,81 x 4,23 = 16,38 m² (+ 2 Fensternischen), richtig ist aber 16,11 m².
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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